Hallo,
wir haben eine Vollstreckungsandrohung ausgebracht und jetzt wollen wir einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen. Gegenstandswert Vollstreckungsandrohung 2.011,00 €, Gebühr 3309 RVG wurde berechnet und mit Mandant abgerechnet. Kriege ich jetzt auch noch die Gebühr für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft ? Hier wäre der Gegenstandswert dann auf 2.000,00 € gekappt? Wie macht Ihr das ?
Früher war alles schöner...................
Vollstreckungsandrohung/Antrag Vermögensauskunft
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich rechne die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung mit Mandant ganz normal ab. Dann - wenn der VA-Antrag erledigt ist - rechne ich diesen ab und rechne die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung auf die Gebühr für den Antrag auf VA an. Im Prinzip würde in deinem Fall für den VA-Antrag am Ende nur noch die Auslagenpauschale und die dazugehörige Ust stehen bleiben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 01.03.2010, 17:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Duisburg
Aber im Forderungskonto habe ich dann doch Vollstreckungsandrohung und Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft stehen oder muss ich eine Maßnahme rausnehmen?
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
das ist so nicht richtig. es gibt hier keine Anrechnungsvorschrift. Da Androhung und ZV EINE Angelegenheit sind, fällt nur eine Gebühr mit einer Auslagenpauschale an.AliceImWunderland hat geschrieben:Ich rechne die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung mit Mandant ganz normal ab. Dann - wenn der VA-Antrag erledigt ist - rechne ich diesen ab und rechne die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung auf die Gebühr für den Antrag auf VA an. Im Prinzip würde in deinem Fall für den VA-Antrag am Ende nur noch die Auslagenpauschale und die dazugehörige Ust stehen bleiben.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)