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Gebühren für ANtrag nach § 850 f ZPO

Verfasst: 12.10.2016, 15:06
von Nicilein
Der Schuldner (unser Mandant) hat einen Antrag auf Heraufsetzung des pfandfreien Betrages gestellt. dieser Antrag wurde kostenpflichtig vom Amtsgericht zurückgewiesen. Jetzt beantragt der RA des Gläubigers die Kostenfestsetzung und zwar eine 0,3 für den Pfüb und eine 0,3 für Verfahren über Antrag auf Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze. Meines Erachtens gibt es für diesen Antrag auf Heraufsetzung keine weitere Gebühr. Kann mich jemand eines Besseren belehren?