notwendige Kosten der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

07.10.2016, 13:46

Hallo liebe Foreno-Gemeinde,

der Chef hat kurz vor meinem Urlaub hier noch eine Nuss zum knacken:

Wir vertreten Schuldner, seinerzeitige HF aus dem letzten Jahrhundert, 100 Euro.
Der Gläubiger hat immer wieder vollstreckt, aller 2 Jahre und hat viele Kosten verursacht.

Ob dies notwendige Kosten der ZV waren, prüfen wir gerade, das sind teilweise abenteuerliche Beträge drin.

Meine Frage: Die Zinsen dürften nicht verjährt sein, da immer wieder ZV. Was ist denn mit den Kosten der ZV aus den letzten 20 Jahren,
RA-Gebühren, EMA, GVZ usw.? Diese sind nicht tituliert gem. § 788 ZPO.

Kann mir einer helfen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.10.2016, 17:55

Die sind auch ohne Titulierung so lange vollstreckbar, wie der Titel vollstreckbar ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#3

08.10.2016, 22:46

Anahid, bist Du Dir sicher?

Ich dachte, die Kosten müssten auch tituliert werden. (Jedenfalls hatten wir das vor Urzeiten mal so gemacht.)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

09.10.2016, 07:50

Anahid hat schon recht. Schau mal § 197 I.6. BGB. Festsetzen lässt du die ZV-Kosten eigentlich nur, damit du dann auch Zinsen darauf bekommst.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

10.10.2016, 10:15

Sonnenkind hat geschrieben:Festsetzen lässt du die ZV-Kosten eigentlich nur, damit du dann auch Zinsen darauf bekommst.
Oder bei jahrelanger Vollstreckung mal den Wust von Vollstreckungsunterlagen nicht mehr mitschicken willst. Anstatt 50 Unterlagen ein KFB. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#6

10.10.2016, 12:33

Da natürlich auch. :mrgreen: Das ist bei mir aber Gott sei Dank nicht so oft der Fall.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#7

10.10.2016, 21:25

Wieder was gelernt. 67
Antworten