Falsche Drittschuldnerbez. Pfüb/ Richtige Zust. durch GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ufrosine
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#1

05.10.2016, 14:13

Hallo,

im Pfüb steht als DS Herr.... (dies hatten wir so aus dem Vermögensverz. entnommen und der Pfüb wurde auch so erlassen),
richtig unter der DS-Anschrift erfolgte eine Zustellung an Frau.... . Es ist zwar der gleiche Nachname; nur beim Vornamen
fehlte in der VA ein Buchstabe, so dass es sich statt einem Mann eigentlich um eine Frau handelt. An diese ist auch die Zustellung
erfolgt (GV hat bei Zustellung einfach den Rest des Vornamens ergänzt und an Frau..... zugestellt) und sie hat eine DS-Erkl. auf
der Zust.Urkunde abgegeben.

Nun möchten wir Beschluss nach § 850 c Abs. 4 ZPO beantragen...Haben im Pfüb aber als DS Herrn
..... stehen, obwohl die richtige DSin Frau .... heißt,an diese ist ja der Pfüb auch zugestellt worden.
Kann man den Pfüb bzgl. des DS noch berichtigen lassen? Eine Zustellung an die richtige DS ist ja erfolgt!

Anders werden wir den Antrag nach § 850 c Abs. 4 ZPO wohl nicht durchbekommen, da ja der Beschluss dann an den DS zugestellt werden muss.
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Anahid
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#2

06.10.2016, 09:26

Vielleicht hilft Dir das weiter.
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ufrosine
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#3

06.10.2016, 14:36

Ja, das ist der genau der Fall... Werde jetzt einfach mal den 850 c Abs. 4 ZPO -Antrag stellen und abwarten, was das Gericht dazu meint...Die Identität des Drittschuldners ist halt eine andere (im Pfüb männlich auf Zust.Urkunde weiblich).
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