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PfÜB auch ohne Klausel und Zustellung?

Verfasst: 05.10.2016, 11:15
von Muedmaus
Hallo!
Ich benötige mal wieder Hilfe. Sorry.

Ich habe ein vorläufiges in Kombi mit einem PfÜB gemacht.
Ich will nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung pfänden.
Im eigentlichen Beschluss wurde die sofortige Wirksamkeit vergessen. Dies geschah dann mit zusätzlichem Beschluss.
Beides habe ich mit PfÜB-Antrag ans Gericht geschickt. (Scheidung ist nun rechtskräftig.)

Jetzt bekomme ich den ersten Beschluss zurück und soll eine vollstreckbare Ausfertigung vorlegen mit Vollstreckungsklausel und Zustellnachweis.

Meine Chefin behauptet, bei sofortiger Wirksamkeit ist das nicht notwendig.

Was ist richtig und was mache ich jetzt?????
Immerhin ist das vorläufige wahrscheinlich schon zugestellt.....

Re: PfÜB auch ohne Klausel und Zustellung?

Verfasst: 05.10.2016, 11:36
von AliceImWunderland
Wir machen hier kaum Familiensachen, deshalb weiß ich nicht, wie es mit so einem Beschluss über die sofortige Wirksamkeit aussieht. Aber für die ZV brauchst du die Vollstreckungsklausel und die Zustellung. Schau in § 750 ZPO. Ich wüsste jetzt keine Ausnahmen. :kopfkratz

Re: PfÜB auch ohne Klausel und Zustellung?

Verfasst: 05.10.2016, 11:44
von Ciara
Die Klausel ist lediglich bei einer einstweiligen Anordnung nicht nötig.