PfÜB auch ohne Klausel und Zustellung?
Verfasst: 05.10.2016, 11:15
Hallo!
Ich benötige mal wieder Hilfe. Sorry.
Ich habe ein vorläufiges in Kombi mit einem PfÜB gemacht.
Ich will nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung pfänden.
Im eigentlichen Beschluss wurde die sofortige Wirksamkeit vergessen. Dies geschah dann mit zusätzlichem Beschluss.
Beides habe ich mit PfÜB-Antrag ans Gericht geschickt. (Scheidung ist nun rechtskräftig.)
Jetzt bekomme ich den ersten Beschluss zurück und soll eine vollstreckbare Ausfertigung vorlegen mit Vollstreckungsklausel und Zustellnachweis.
Meine Chefin behauptet, bei sofortiger Wirksamkeit ist das nicht notwendig.
Was ist richtig und was mache ich jetzt?????
Immerhin ist das vorläufige wahrscheinlich schon zugestellt.....
Ich benötige mal wieder Hilfe. Sorry.
Ich habe ein vorläufiges in Kombi mit einem PfÜB gemacht.
Ich will nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung pfänden.
Im eigentlichen Beschluss wurde die sofortige Wirksamkeit vergessen. Dies geschah dann mit zusätzlichem Beschluss.
Beides habe ich mit PfÜB-Antrag ans Gericht geschickt. (Scheidung ist nun rechtskräftig.)
Jetzt bekomme ich den ersten Beschluss zurück und soll eine vollstreckbare Ausfertigung vorlegen mit Vollstreckungsklausel und Zustellnachweis.
Meine Chefin behauptet, bei sofortiger Wirksamkeit ist das nicht notwendig.
Was ist richtig und was mache ich jetzt?????
Immerhin ist das vorläufige wahrscheinlich schon zugestellt.....