Drittauskünfte - € 500,00-Grenze entfälllt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#11

25.11.2016, 11:54

PostGretel hat geschrieben:Moin liebe Leute,

ab Montag ist die 500 €-Grenze weg:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav? ... 2&nohist=1

Ich wünsch Euch allen ein schönes Wochenende!
:yeah
Ich finds leider dort auf die Schnelle nicht, wo genau find ich das?
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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#12

25.11.2016, 11:58

10. §802l wird wie folgt geändert
a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist".
statt wie bisher
Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist und die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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#13

25.11.2016, 11:58

super! Danke dir!
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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#14

14.12.2016, 17:40

Achtung!!! Habe gerade von meiner Vereinigung diese Nachricht erhalten (in meinen Worten):

Die Drittauskunft bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch nicht möglich, da das BMJV regelrecht gepennt hat, den § 74a SGB X entsprechend ändern zu lassen. Das muss von der BMAS geändert werden. Meine Vereinigung hat Frau Nahles deswegen bereits einen eiligen Brief geschrieben. Es kann also nur noch Monate dauern, bis wir auch dort DAs bei HFen unter 500 € einholen können ... :panik

Noch etwas: Es ist möglich, dass viele GVZs noch nichts von der Streichung der 500 €-Grenze wissen. Daher solltet Ihr die vorsichtshalber auf das Inkrafttreten der Gesetztesänderungen hinweisen.
ReFa seit 1987 :omi
Dr. House
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#15

14.12.2016, 20:29

Doch, dürfte bei allen angekommen sein.

Aber wegen der Einschränkung bei der DRV schütteln wir ebenfalls völlig verständnislos den Kopf. Endlich mal ein vernünftiges "Schwert" und dann so ein Stümperkram. :patsch :patsch :patsch

Hoffentlich hat Eure "Vereinigung" (....welche auch immer....) möglichst schnellsten Erfolg.
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#16

15.12.2016, 10:16

Dr. House hat geschrieben:Doch, dürfte bei allen angekommen sein.

Aber wegen der Einschränkung bei der DRV schütteln wir ebenfalls völlig verständnislos den Kopf. Endlich mal ein vernünftiges "Schwert" und dann so ein Stümperkram. :patsch :patsch :patsch

Hoffentlich hat Eure "Vereinigung" (....welche auch immer....) möglichst schnellsten Erfolg.
Oh Mann! Da sind wir wieder in der Bananenrepublik! :motz Zum Mond fliegen können, aber nicht die Gesetzesänderungen zeitnah umsetzen können. :roll: Da kann ich mir mal wieder den ganzen Tag mit der flachen Hand vor die Stirn klatschen! :patsch
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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silvester
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#17

08.01.2017, 16:03

Ich möchte ja keinen enttäuschen, aber es gibt da noch § 74a SGB X und dort gilt die 500 EUR Grenze noch! Der GV darf nach § 802l zwar anfragen, aber der Rentenversicherungsträger darf erst eine Auskunft erteilen, wenn die 500 EUR Grenze überschritten ist.
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#18

08.01.2017, 16:56

Soenny hat geschrieben:Auch daß wir schon wieder neue Vordrucke kriegen? :motz
Neue Vordrucke? Steht das in obigem Link? Dann muss ich mir den mal durchlesen.

Ich bin aber auch für einen kleinen Tipp offen. ;)
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#19

09.01.2017, 07:46

silvester hat geschrieben:Ich möchte ja keinen enttäuschen, aber es gibt da noch § 74a SGB X und dort gilt die 500 EUR Grenze noch! Der GV darf nach § 802l zwar anfragen, aber der Rentenversicherungsträger darf erst eine Auskunft erteilen, wenn die 500 EUR Grenze überschritten ist.
Na das ist ja mal wieder super gelaufen! :patsch
Danke für den Hinweis! Gut zu wissen.
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#20

11.01.2017, 12:24

Einfacher Weg:

https://www.buzer.de/gesetz/7030/l.htm


Unter anderem wird hier auch geändert, dass der nächste Gläubiger ggf. eine 3 Monate alte Drittauskunft bekommt !
Was sich in 3 Monaten aber alles ändern kann ...
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