Ich finds leider dort auf die Schnelle nicht, wo genau find ich das?PostGretel hat geschrieben:Moin liebe Leute,
ab Montag ist die 500 €-Grenze weg:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav? ... 2&nohist=1
Ich wünsch Euch allen ein schönes Wochenende!
Drittauskünfte - € 500,00-Grenze entfälllt
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Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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statt wie bisher10. §802l wird wie folgt geändert
a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist".
Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist und die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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super! Danke dir!
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Achtung!!! Habe gerade von meiner Vereinigung diese Nachricht erhalten (in meinen Worten):
Die Drittauskunft bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch nicht möglich, da das BMJV regelrecht gepennt hat, den § 74a SGB X entsprechend ändern zu lassen. Das muss von der BMAS geändert werden. Meine Vereinigung hat Frau Nahles deswegen bereits einen eiligen Brief geschrieben. Es kann also nur noch Monate dauern, bis wir auch dort DAs bei HFen unter 500 € einholen können ...
Noch etwas: Es ist möglich, dass viele GVZs noch nichts von der Streichung der 500 €-Grenze wissen. Daher solltet Ihr die vorsichtshalber auf das Inkrafttreten der Gesetztesänderungen hinweisen.
Die Drittauskunft bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch nicht möglich, da das BMJV regelrecht gepennt hat, den § 74a SGB X entsprechend ändern zu lassen. Das muss von der BMAS geändert werden. Meine Vereinigung hat Frau Nahles deswegen bereits einen eiligen Brief geschrieben. Es kann also nur noch Monate dauern, bis wir auch dort DAs bei HFen unter 500 € einholen können ...
Noch etwas: Es ist möglich, dass viele GVZs noch nichts von der Streichung der 500 €-Grenze wissen. Daher solltet Ihr die vorsichtshalber auf das Inkrafttreten der Gesetztesänderungen hinweisen.
ReFa seit 1987
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Doch, dürfte bei allen angekommen sein.
Aber wegen der Einschränkung bei der DRV schütteln wir ebenfalls völlig verständnislos den Kopf. Endlich mal ein vernünftiges "Schwert" und dann so ein Stümperkram.
Hoffentlich hat Eure "Vereinigung" (....welche auch immer....) möglichst schnellsten Erfolg.
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- AliceImWunderland
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Oh Mann! Da sind wir wieder in der Bananenrepublik! Zum Mond fliegen können, aber nicht die Gesetzesänderungen zeitnah umsetzen können. Da kann ich mir mal wieder den ganzen Tag mit der flachen Hand vor die Stirn klatschen!Dr. House hat geschrieben:Doch, dürfte bei allen angekommen sein.
Aber wegen der Einschränkung bei der DRV schütteln wir ebenfalls völlig verständnislos den Kopf. Endlich mal ein vernünftiges "Schwert" und dann so ein Stümperkram.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Ich möchte ja keinen enttäuschen, aber es gibt da noch § 74a SGB X und dort gilt die 500 EUR Grenze noch! Der GV darf nach § 802l zwar anfragen, aber der Rentenversicherungsträger darf erst eine Auskunft erteilen, wenn die 500 EUR Grenze überschritten ist.
- tweetyS
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Neue Vordrucke? Steht das in obigem Link? Dann muss ich mir den mal durchlesen.Soenny hat geschrieben:Auch daß wir schon wieder neue Vordrucke kriegen?
Ich bin aber auch für einen kleinen Tipp offen.
- AliceImWunderland
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Na das ist ja mal wieder super gelaufen!silvester hat geschrieben:Ich möchte ja keinen enttäuschen, aber es gibt da noch § 74a SGB X und dort gilt die 500 EUR Grenze noch! Der GV darf nach § 802l zwar anfragen, aber der Rentenversicherungsträger darf erst eine Auskunft erteilen, wenn die 500 EUR Grenze überschritten ist.
Danke für den Hinweis! Gut zu wissen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Einfacher Weg:
https://www.buzer.de/gesetz/7030/l.htm
Unter anderem wird hier auch geändert, dass der nächste Gläubiger ggf. eine 3 Monate alte Drittauskunft bekommt !
Was sich in 3 Monaten aber alles ändern kann ...
https://www.buzer.de/gesetz/7030/l.htm
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Was sich in 3 Monaten aber alles ändern kann ...