Nachbesserung VA - GV erhebt Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Monia
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#11

20.10.2021, 10:40

Ich dachte wenn Straße und Ort nicht zusammenpassen ist das widersprüchlich :-)

Ich habe die Anschrift natürlich erst mal gegoogelt und im Telefonbuch nachgeschaut etc. Für alle anderen Möglichkeiten wären ja auch wieder Kosten entstanden, sodass ich dachte die Nachbesserung sei günstiger. Mist ;-)
mrsgoalkeeper
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#12

20.10.2021, 10:45

Monia hat geschrieben:
20.10.2021, 10:40
Ich dachte wenn Straße und Ort nicht zusammenpassen ist das widersprüchlich :-)
Wenn der Schuldner eine falsche Anschrift angibt ist es falsch und nicht widersprüchlich ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
silvester
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#13

20.10.2021, 16:34

Es ist schon korrekt, dass hier kein Grund für eine Nachbesserung vorliegt. Allerdings darf der GV den Antrag auf Nachbesserung nicht in einen (kostenpflichtigen) Antrag auf erneute Abgabe der VA umdeuten.
Siehe dazu: AG Hameln, Beschluss vom 26. Juni 2017 – 24 M 45883/16 –, juris JurBüro 2017, 608.
Monia
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#14

21.10.2021, 10:24

Also hätte sie den Nachbesserungsantrag einfach ablehnen müssen, ohne Kosten, richtig verstanden? Und die Rechnung bezahlen wir dann nicht, mit Verweis auf den Beschluss vom AG Hameln?

Ich hatte allerdings das Formular verwendet, Modul G4, sonst nichts angekreuzt, also auch nicht F. Kann sie mir dann so kommen und sagen, ich hätte eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen und somit hat sie die gütliche Erledigung nochmals versucht? Wobei das in einem früheren Versuch (auch bei ihr) schon mal gescheitert ist.
silvester
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#15

21.10.2021, 14:11

Dann wäre es aber ein isolierter Antrag auf gütliche Erledigung. Sie kann bei der Auftragslage so nicht entscheiden, wie es ihr gefällt.
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