GVZ-Kosten Kassenpfändung

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Jule69
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#1

28.09.2016, 07:32

Halli hallo, ich bräuchte mal Eure Meinung zur Abrechnung des GVZ.

Mir war hier bekannt, dass der Schuldner bereits die VA abgegeben hat, Gläubiger wollte aber dennoch die Kassenpfändung (Tierarzt) sowie Einholung der Drittauskünfte. Also hab ich bei Abnahme der VA G2 (nach vorherigem Pfändungsversuch) angekreuzt sowie K pfändung von körperlichen Sachen und bei K 5 unter HInweise, dass ich die Kassenpfändung möchte und die Öffnungszeiten angegeben.

Jetzt hat mir die GVZ die alte VA übersandt, mit dem Bemerken, dass der Schuldner amtsbekannt pfandlos ist und weiter unten steht aber, dass sie die Kassenpfändung versuchen wird.
Abgerechnet hat sie folgende Gebühren:

KV 604 nicht erledigte Amtshandlung (Pfändung) 15,00 €
KV 261 Übersendung VA 33,00 €
KV 701 4,11 €
KV 716 9,60 €
Gesamt 61,71 €

Aber wenn sie die Kassenpfändung noch nicht versucht hat, kann sie doch nicht bereits ne KV 604 abrechnen oder? Oder sind G2 und K verschiedene Sachen?
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