Eigentümergrundschuld, aber Schuldner nicht mehr Eigentümer
Verfasst: 26.09.2016, 16:01
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Der Schuldner ist zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer jeweils zu 1/2 einer Immobilie.
Auf den hälftigen Anteil des Schuldners wurde 1995 eine Sichrungshypothek über 300.000,00 DM eingetragen.
1998 hat sodann die Tochter den Anteil des Schuldners (Vater) übernommen.
Verhandlungen bezüglich eine Ablösung der Sicherungshypothek sind nicht geführt worden, sodass nach unserem RA
die Hypothek nach wie vor Bestand hat und wir hieraus auch vorgehen können.
Das wollte ich auch machen und die Versteigerung einleiten.
ABER: Der Schuldner hat zusammen mit einer Ehefrau eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 450.000,00 DM, welche
unserer Sicherungshypothek im Rang vorgeht.
Eigentlich wollte ich jetzt die Eigentümergrundschuld pfänden; stelle mir aber gerade die Frage, ob das überhaupt funktioniert, da
ja der Schuldner nicht mehr Eigentümer ist. Selbst wenn es klappen würde, wären die neuen Eigentümer dann Drittschuldner oder
wie müsste die Pfändung aussehen?
Hat jemand eine Idee bzw. einen Hinweis für mich?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
ich habe folgenden Sachverhalt:
Der Schuldner ist zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer jeweils zu 1/2 einer Immobilie.
Auf den hälftigen Anteil des Schuldners wurde 1995 eine Sichrungshypothek über 300.000,00 DM eingetragen.
1998 hat sodann die Tochter den Anteil des Schuldners (Vater) übernommen.
Verhandlungen bezüglich eine Ablösung der Sicherungshypothek sind nicht geführt worden, sodass nach unserem RA
die Hypothek nach wie vor Bestand hat und wir hieraus auch vorgehen können.
Das wollte ich auch machen und die Versteigerung einleiten.
ABER: Der Schuldner hat zusammen mit einer Ehefrau eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 450.000,00 DM, welche
unserer Sicherungshypothek im Rang vorgeht.
Eigentlich wollte ich jetzt die Eigentümergrundschuld pfänden; stelle mir aber gerade die Frage, ob das überhaupt funktioniert, da
ja der Schuldner nicht mehr Eigentümer ist. Selbst wenn es klappen würde, wären die neuen Eigentümer dann Drittschuldner oder
wie müsste die Pfändung aussehen?
Hat jemand eine Idee bzw. einen Hinweis für mich?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.