Fehlende Zustellung Räumungstitel etc.
Verfasst: 26.09.2016, 09:40
Hallo,
der Sachverhalt ist folgender: Mdt. mietete gemeinsam mit 2. Person eine Wohnung. Beide sind Hauptmieter. Mdt. ist nie in die Wohnung eingezogen, was der Vermieter auch wusste. Sämtliche Kommunikation erfolgte in der Folge nur zw. der 2. Person und der Vermieterin. Es erging ein Räumungsurteil (2 Versäumnisurteile) von dem Mdt. erst 1,5 Jahre später Kenntnis erhielt. Nunmehr ist offenbar die Räumung erfolgt und der Vermieter macht die Kosten nun natürlich ggü. Mdt. geltend.
Meiner rechtl. Einschätzung nach wurden weder die Kündigung noch der Räumungstitel meiner Mdt. wirksam zugestellt. Auch der Räumungstermin wurde ihr ggü. nicht wirksam verkündet Nur: was mache ich jetzt? Noch Einspruch gegen das 2. VU einlegen? Für eine Vollstreckungsabwehrklage dürfte es wohl zu spät sein.
Argumente wären neben der mangelnden Zustellung: rechtsmissbräuchliches Vorgehen, da der Vermieter wusste, dass Mdt. nie in die Wohnung eingezogen ist sowie Verwirkung, da die Wohnung nun erst 2 Jahre nach Erlass des Titels geräumt wurde, wobei letzteres schwierig sein dürfte, da es am Umstandsmoment fehlen dürfte bzw. die Kommunikation zw. der 2. Person und dem Vermieter unbekannt ist.
Vielen Dank schon mal,
Cal
der Sachverhalt ist folgender: Mdt. mietete gemeinsam mit 2. Person eine Wohnung. Beide sind Hauptmieter. Mdt. ist nie in die Wohnung eingezogen, was der Vermieter auch wusste. Sämtliche Kommunikation erfolgte in der Folge nur zw. der 2. Person und der Vermieterin. Es erging ein Räumungsurteil (2 Versäumnisurteile) von dem Mdt. erst 1,5 Jahre später Kenntnis erhielt. Nunmehr ist offenbar die Räumung erfolgt und der Vermieter macht die Kosten nun natürlich ggü. Mdt. geltend.
Meiner rechtl. Einschätzung nach wurden weder die Kündigung noch der Räumungstitel meiner Mdt. wirksam zugestellt. Auch der Räumungstermin wurde ihr ggü. nicht wirksam verkündet Nur: was mache ich jetzt? Noch Einspruch gegen das 2. VU einlegen? Für eine Vollstreckungsabwehrklage dürfte es wohl zu spät sein.
Argumente wären neben der mangelnden Zustellung: rechtsmissbräuchliches Vorgehen, da der Vermieter wusste, dass Mdt. nie in die Wohnung eingezogen ist sowie Verwirkung, da die Wohnung nun erst 2 Jahre nach Erlass des Titels geräumt wurde, wobei letzteres schwierig sein dürfte, da es am Umstandsmoment fehlen dürfte bzw. die Kommunikation zw. der 2. Person und dem Vermieter unbekannt ist.
Vielen Dank schon mal,
Cal