Gegenseite vollstreckt trotz Zahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

22.09.2016, 08:54

Guten Morgen zusammen :wink1

Gegen unsere Mandantin (GmbH) erging ein arbeitsgerichtliches Urteil auf Zahlung usw.

Am 8.8. schreibt gegn. RA, daß die Zahlung binnen 8 Tagen, ab Datum des Schreibens (!) angewiesen sein muß. Das Schreiben schickt er aber nicht per Fax, sondern über Gerichtsfach, so daß das hier am 11.8. ankommt (am 9.8. war es noch nicht im Fach).

Am 16.08. schreiben wir den gegn. RA an, daß unsere Partei gezahlt hat und übersenden Zahlungsbeleg.

am 18.8. macht er einen Pfüb, der am 19.8. bei Gericht eingeht (ich habe die Vollstreckungsakte hier liegen).

Am 22.8. nimmt er den Antrag per Fax bei Gericht zurück und das war es für ihn dann (außer, daß er um Niederschlagung der Kosten bittet).

Am 31.8. stellt der GV bei den beiden DS (Banken) zu, am 14.09. bei unserer Mandantin, die natürlich aus allen Wolken fällt.

Das der Sachverhalt und jetzt die Frage(n):

Wenn ich ab dem 8.8. die 8 Tage draufrechne (egal ob da jetzt noch Postlaufzeit zugerechnet wird oder nicht), wäre das der 16.8. und da hat unsere Partei nachweislich gezahlt. Hätte der gegn. RA da nicht die Bankbearbeitungszeit abwarten müssenzumindest bis 19.8.? Immerhin hat er geschrieben, daß der Betrag bis dahin anzuweisen ist und nicht, daß er dann eingegangen sein muß.

Wer hätte denn die DS informieren müssen und/oder den GV? Der gegn. RA meint, daß es ausreichend war, daß er den Antrag zurückgenommen hat, den Rest hätte das Gericht machen müssen. Das sehe ich anders und ihr?

Mandantin ist stinksauer, kann ich auch verstehen und möchte ein hochoffizielles Entschuldigungsschreiben und entsprechende Info an die Banken, daß es das Verschulden des gegn. RA war. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man das so verlangen kann bei dem Sachverhalt und bitte um eure Meinungen :thx
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#2

22.09.2016, 09:12

Ich sehe das genauso wie du. Eigentlich hätte der RA sich darum kümmern müssen, dass der GVZ Bescheid weiß, dann wäre auch nicht zugestellt worden. Wieso sollte das das Gericht machen. Ich versteh nur nicht, wenn euer Mandantin am 16.8 gezahlt hat un der RA erst am 18.08. den Pfüb beantragt hat, wie konnte da das Geld noch nicht bei ihm auf dem Konto sein. Mehr als 2 Tage braucht doch keine Bank. Und ihr habt ihm auch am 16.08. mitgeteilt dass gezahlt wurde, mit Beleg.
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#3

22.09.2016, 09:14

Sehe ich auch wie Du.

Eventuell könnte hier sogar über Schadensersatz gegenüber dem gegn. RA nachgedacht werden.
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Soenny
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#4

22.09.2016, 09:22

Danke schon mal ;)

Wenn mir das passiert wäre, ich hätte direkt versucht rauszubekommen, welcher GV zuständig ist und hätte den informiert, aber per Fax und Telefon.

Schadensersatz ist aber nicht so einfach durchzukriegen oder? Vor allem wo liegt der Schaden? So weit ich weiß, sind keine Buchungen zurückgehalten worden oder erst gar nicht ausgeführt worden, somit dürfte die Partei höchstens einen Imageverlust bei den Banken haben und der soll mit dem Entschuldigungsschreiben aus der Welt geräumt werden.
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#5

22.09.2016, 09:33

Der Anwalt hat hier nicht sorgfältig gearbeitet. Wenn ich einen PfÜB-Antrag zurücknehme, dann nie nur schriftlich. Ich rufe immer auch bei der Vollstreckungsabteilung an und frage nach, ob der PfÜB bereits erlassen und an die GVZ-Verteilerstelle weitergeleitet worden ist. Wenn ja, lasse ich mir dort die Telefon-/Fax-Nr. geben und informiere auch den GVZ. Das hat bislang immer tadellos geklappt. Es ist nicht die Aufgabe der Vollstreckungsabteilung, den Gerichtsvollzieher darüber zu informieren, dass der bereits erlassene PfÜB nun nicht mehr zugestellt werden soll. Eine Antragsrücknahme ist nur möglich, solange der PfÜB noch nicht erlassen worden ist. Das war hier aber offensichtlich der Fall. Das Vollstreckungsgericht ist nach Erlass des Beschlusses und der vom Gläubigervertreter beantragten Zustellung durch Weitergabe an die GVZ-Verteilerstelle raus aus der Nummer. Wenn der Gläubiger die Pfändung stoppen will, hat er sich an das zuständige Vollstreckungsorgan zu wenden und das hat der RA hier schlicht und ergreifend verpennt. Nach Erlass des PfÜB und Ablage in das Fach bei der GVZ-Verteilerstelle war nicht mehr das Vollstreckungsgericht, sondern der GVZ sein Ansprechpartner.
Edit: SE-Anspruch sehe ich hier nach dem Sachverhalt auch nicht, wenn durch die ausgebrachte Pfändung kein Schaden durch nicht durchgeführte Daueraufträge/Überweisungen o. ä. entstanden ist. Man kann den RA natürlich noch mal auffordern, klarzustellen, dass die von ihm ausgebrachte Pfändung irrtümlich erfolgt ist, aber es dürfte schwierig werden, den "Entschuldigungsanspruch" durchzusetzen, wenn er sich weigert, die Banken entsprechend zu informieren.
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#6

22.09.2016, 10:00

Eine Antragsrücknahme ist nur möglich, solange der PfÜB noch nicht erlassen worden ist.
Blöde Frage, aber steht das irgendwo? Er hat den Antrag ja am 22.8., laut Faxbericht um 9.00 Uhr, zurückgenommen. Der Pfüb ist auch am 22.8. erlassen laut Stempel und Unterschrift. Wie gesagt hätte ich gleichzeitig da angerufen, denn ob die Faxpost am gleichen Tag noch beim Rechtspfleger landet weiß ich nicht.

Komisch nur, daß dann die Kosten niedergeschlagen wurden :kopfkratz

Einen echten Schaden sehe ich ja auch nicht, habe ich der Partei auch schon mitgeteilt, sie möchte aber ein Schreiben vom gegn. RA mit einer Entschuldigung und ich denke, das wäre zumindest drinnen.
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#7

22.09.2016, 10:16

Die Auskunft habe ich so von einem Rechtspfleger in der Vollstreckungsabteilung bekommen. Ich hatte hier Fälle, wo sich die Zahlung überschnitten bzw. der Mandant uns erst später infomiert hat, und die Anträge aus dem dortigen Posteingang rausgefischt und "still entsorgt" worden sind, bevor überhaupt ein Az. vergeben werden konnte. Wenn das Az. vergeben ist, kann man sich auch von den Gerichtskosten verabschieden. Wenn der PfÜB bereits erlassen worden ist, ist der Antrag erledigt und ein erledigter Antrag kann nicht mehr zurückgenommen werden (Argumentation des Rechtspflegers, die mich überzeugt hat). Ich hatte hier auch schon Fälle, wo ich den PfÜB erst beim GVZ abfangen konnte, aber bislang hat es immer funktioniert. Wenn Faxeingang und Beschlusseingang am selben Tag erfolgten, könnte es mit der verzögerten Weiterleitung des Faxes zusammenhängen. Wenn der RA das Fax an die zentrale Faxnummer des AG schickt, kann die Weiterleitung an die Abteilung auch schon mal dauern (hier bei uns in der Gegend bis zu einem Tag).
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#8

22.09.2016, 10:17

Da bin ich genau deiner Meinung, was mich nur stört, daß die Kosten niedergeschlagen wurden. Ich habe die Vollstreckungsakte hier liegen vom Gericht, da ist auf dem Schreiben ein handschriftlicher Vermerk mit "erledigt".
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#9

22.09.2016, 10:23

Wenn ich nicht weiß, ob der Pfüb schon erlassen wurde, oder nicht (manchmal kriegt man bei Gericht leider keine vernünftige Auskunft), schreibe ich den Drittschuldner an und teile mit, dass der Pfüb beim AG .. zurückgenommen wurde. Sollte dieser dennoch zugestellt werden, ist dieser als gegenstandslos aufgrund bereits erfolgter Zahlung zu betrachten. Hat bis jetzt immer geklappt und kein Schuldner hatte einen "Schaden".
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#10

28.09.2016, 13:15

Ich habe mal mehrere Jahre, nachdem der Schulder selbst gezahlt hatte, vom DS die Anfrage bekommen, was denn jetzt mit der Angelegenheit ist, wie hoch die aktuelle Forderung ist und ob die angegebene Bankverbindung noch stimmt. Habe dann den DS angerufen und mitgeteilt, dass die Angelegenheit schon lange erledigt ist. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass wir den Pfüb auch dort ausdrücklich zurücknehmen müssen, wenn die Angelegenheit erledigt ist... Denn die Pfändung wirkt ja auch für die Zukunft (z.B. bei Rente oder Mietkaution).
Hatte auch schon den Fall, dass ein Schuldner vollkommen aufgelöst anrief und sagte, die Bank gibt sein Konto nicht frei. Seine Mutter hatte die Forderung an uns gezahlt, was er seiner Bank mitgeteilt hat. ABER: Warum sollte die Bank auf Mitteilung des Schuldners das Konto freigeben? Da braucht man doch gar nicht mehr pfänden... :roll: Mal ehrlich, wo wäre da die Logik :pfeif
Insofern: Der gegnerische RA hat hier Mist gebaut. Außerdem hatte eure Mandantin doch nachweislich gezahlt! Weshalb ist hier überhaupt ein Pfüb gemacht worden?
LG
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