Nur Modul I oder nochmaliger VA-Antrag?
Verfasst: 15.09.2016, 09:16
Guten Morgen,
viele Grüße in die Runde! Ich lese schon länger im Forum mit, heute habe ich selber eine Frage und habe mich daher angemeldet.
Ich bin ReFa in München, schon lange Jahre, hatte mit ZV allerdings wenig zu tun. Nun habe ich diese Aufgabe in der Kanzlei (größeres Büro, ZV für alle Abteilungen) übernommen. Bislang habe ich mich, dank Seminaren, so durchgewurschtelt, nun taucht aber das erste Problem auf. In der Suche bin ich nicht fündig geworden, ich hoffe, ich habe nichts übersehen:
Das Vollstreckungsgericht hat den beantragten Haftbefehl erlassen. Ich würde jetzt mit Modul I die Verhaftung des Schuldners beauftragen. Meine Kollegin meint, ich solle den VA-Auftrag wiederholen, ich bin allerdings der Meinung, dass das nicht notwendig ist, weil der Zweck der Verhaftung ja die Abgabe der VA ist, und der Schuldner genau deswegen verhaftet wird. Außerdem hatte ich die Abgabe der VA ja bereits beantragt.
Wie gehe ich hier am besten vor?
Danke und Grüße,
Elisabeth
viele Grüße in die Runde! Ich lese schon länger im Forum mit, heute habe ich selber eine Frage und habe mich daher angemeldet.
Ich bin ReFa in München, schon lange Jahre, hatte mit ZV allerdings wenig zu tun. Nun habe ich diese Aufgabe in der Kanzlei (größeres Büro, ZV für alle Abteilungen) übernommen. Bislang habe ich mich, dank Seminaren, so durchgewurschtelt, nun taucht aber das erste Problem auf. In der Suche bin ich nicht fündig geworden, ich hoffe, ich habe nichts übersehen:
Das Vollstreckungsgericht hat den beantragten Haftbefehl erlassen. Ich würde jetzt mit Modul I die Verhaftung des Schuldners beauftragen. Meine Kollegin meint, ich solle den VA-Auftrag wiederholen, ich bin allerdings der Meinung, dass das nicht notwendig ist, weil der Zweck der Verhaftung ja die Abgabe der VA ist, und der Schuldner genau deswegen verhaftet wird. Außerdem hatte ich die Abgabe der VA ja bereits beantragt.
Wie gehe ich hier am besten vor?
Danke und Grüße,
Elisabeth