Nur Modul I oder nochmaliger VA-Antrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elisa-Beth
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#1

15.09.2016, 09:16

Guten Morgen,

viele Grüße in die Runde! Ich lese schon länger im Forum mit, heute habe ich selber eine Frage und habe mich daher angemeldet. :wink1
Ich bin ReFa in München, schon lange Jahre, hatte mit ZV allerdings wenig zu tun. Nun habe ich diese Aufgabe in der Kanzlei (größeres Büro, ZV für alle Abteilungen) übernommen. Bislang habe ich mich, dank Seminaren, so durchgewurschtelt, nun taucht aber das erste Problem auf. In der Suche bin ich nicht fündig geworden, ich hoffe, ich habe nichts übersehen:

Das Vollstreckungsgericht hat den beantragten Haftbefehl erlassen. Ich würde jetzt mit Modul I die Verhaftung des Schuldners beauftragen. Meine Kollegin meint, ich solle den VA-Auftrag wiederholen, ich bin allerdings der Meinung, dass das nicht notwendig ist, weil der Zweck der Verhaftung ja die Abgabe der VA ist, und der Schuldner genau deswegen verhaftet wird. Außerdem hatte ich die Abgabe der VA ja bereits beantragt.

Wie gehe ich hier am besten vor?

Danke und Grüße,
Elisabeth
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niva
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#2

15.09.2016, 09:22

Elisa-Beth hat geschrieben:Das Vollstreckungsgericht hat den beantragten Haftbefehl erlassen. Ich würde jetzt mit Modul I die Verhaftung des Schuldners beauftragen.
genau. das reicht so aus.
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Elisa-Beth
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#3

15.09.2016, 09:30

Super, vielen Dank!
Elisa-Beth
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#4

15.09.2016, 09:53

Jetzt habe ich doch noch eine Nachfrage:

Der GV hat den ursprünglichen ZVA ja nicht mehr (oder doch?). Ich hätte nun im Modul O unter "weitere Aufträge" mitgeteilt, dass er alle weiteren Aufträge aus dem ursprünglichen ZVA mit ausführen soll (hier aus Modul K3) und diesen Auftrag noch einmal als Anlage beifügen. Richtig? :kopfkratz
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Js123
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#5

26.01.2017, 16:16

Hey :wink1
Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage:

Ich kreuze das Modul I an bzw. fülle es aus. Muss ich sonst noch irgendwas in dem Formular angeben oder bleibt der Rest komplett leer?
Den Vollstreckungsbescheid würde ich jetzt auch nicht noch mal wegschicken
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
silvester
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#6

26.01.2017, 19:32

I reicht aus, aber der Vollstreckungsbescheid muss schon mit vorgelegt werden.
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Js123
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#7

27.01.2017, 09:52

Danke silvester
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Amy_23
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#8

04.02.2021, 16:57

Hallo zusammen,
jetzt muss ich doch nochmal nachfragen...
Werden gar keine weiteren Module außer I ausgefüllt?
Bei B hätte ich nochmal die Titel angegeben. Wird von unter den Modulen D bis Q gar nichts ausgefüllt? D wg. Zustellung oder P wg. Übersendung Protokoll
MNP199723
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#9

11.04.2021, 23:40

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum GVZ-Auftrag. Wann muss ich Modul D im Antrag ankreuzen? Ich hatte es bislang nicht müssen, deshalb die Frage.

Dankeschön
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