noch jemand da, der mir eine Frage beantworten kann? Ich mach mal wieder Überstunden. Ich wollte einen Räumungsauftrag machen und gleichzeitig unsere vorgerichtlichen Kosten vollstrecken, die mit im Urteil stehen. Die Räumungsauftrag kann ich im Modul O eintragen. Ansonsten habe ich noch gütliche Einigung, Pfändungsversuch vor Abgabe des Vermögensverzeichnisses, Haftbefehl und den ganzen Schlodder angehakt. Bei unseren Gebühren steht jetzt logischerweise 1 x für den Vollstreckungsauftrag und 1 x für die Ababe der Vermögensauskunft (Höchstwert Streitwert 2.000). Was mache ich jetzt mit den Gebühren für den Räumungsauftrag? Addiere ich den mit dem Streitwert, der im Versäumnisurteil steht? Ich stehe echt auf dem Schlauch. Sollte ich einen Auftrag weglassen und evtl. unsere vorgerichtlichen Kosten dann zusammen mit dem KfB, den wir noch nicht haben, vollstrecken?
Danke im Voraus...
Melanie
P.S. Es eilt etwas
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)