nachträgliche Beantragung Haftbefehl
Verfasst: 13.09.2016, 16:21
Hallo,
ich muss in einer Vollstreckungssache nachträglich einen Haftbefehl beantragen, der war versehentlich nicht im ZV-Auftrag mit drin.
Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen? Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
Schon mal
Viele Grüße
Christina
ich muss in einer Vollstreckungssache nachträglich einen Haftbefehl beantragen, der war versehentlich nicht im ZV-Auftrag mit drin.
Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen? Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
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Christina