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nachträgliche Beantragung Haftbefehl

Verfasst: 13.09.2016, 16:21
von Christina787
Hallo,

ich muss in einer Vollstreckungssache nachträglich einen Haftbefehl beantragen, der war versehentlich nicht im ZV-Auftrag mit drin.

Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen? Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?

Schon mal :thx

Viele Grüße
Christina

Re: nachträgliche Beantragung Haftbefehl

Verfasst: 13.09.2016, 16:30
von niva
Christina787 hat geschrieben:Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen?
einfaches Schreiben reicht. das ZV-Formular ist ja für Aufträge an den GVZ, der ist ja nicht zuständig.
Christina787 hat geschrieben:Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
ja.