Hallo,
ich muss in einer Vollstreckungssache nachträglich einen Haftbefehl beantragen, der war versehentlich nicht im ZV-Auftrag mit drin.
Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen? Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
Schon mal
Viele Grüße
Christina
nachträgliche Beantragung Haftbefehl
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einfaches Schreiben reicht. das ZV-Formular ist ja für Aufträge an den GVZ, der ist ja nicht zuständig.Christina787 hat geschrieben:Reicht da ein formloses Anschreiben oder muss ich da auch das ZV-Formular nehmen?
ja.Christina787 hat geschrieben:Reicht es aus, wenn ich Titel und das Anschreiben des GVZ beifüge, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist?
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