Zwangsvollsteckung mit PKH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mondschein
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#1

13.09.2016, 10:00

Hallo,
habe gerade irgendwie voll das Blackout.

Ich soll die Zwangsvollstreckung mit Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Soweit so gut.
Soll aber für diesen Zwangsvollstreckungsauftrag für die Mdtin PKH beantragen.

Kann ich das in dem ZV-Auftrag machen, oder muss ich vorher PKH beantragen, und dann den Beschluss (laut P3 im ZV-Auftrag) beifügen ? :huepf

Des Weiteren steht im Vollstreckungsbescheid die Andresse des Schuldners zb. Musterstraße 100, dieser sitzt jetzt aber in einer JVA ein. Wie trage ich das in RA-Mirco ein, damit die richtige Adresse im ZV-Formular steht ? :kopfkratz

Danke für eure Antworten

LG Mondschein
Tatjana H.
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#2

13.09.2016, 10:49

Hi,

also die PKH musst du vorher beantragen und den Beschluss beifügen. Die muss da ganz normal den Antrag ausfüllen und dann legst du den Titel bei und evtl. falls vorhanden die Schreiben, dass du die GS aufgefordert hast zu zahlen. Bei Gericht beantragst du dann einfach PKH für ZV. Das geht normalerweise ohne Probleme.
Tatjana

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#3

13.09.2016, 10:59

Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss ich also erst PKH beantragen und erst dann kann ich den ZV-Auftrag machen. richtig?

Bei dem Erlass eines Mahnbescheides, kann ich ja den Antrag auf PKH zusammen mit dem MB beim Gericht einreichen.

Und wie mache ich das bei der Anschrift
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#4

13.09.2016, 11:25

PKH mit Beiordnung wird es wohl nicht geben!

Anschrift im System ändern, dann steht das auch so im Formular und im FOKO.
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#5

13.09.2016, 16:48

Mondschein hat geschrieben:Wenn ich dich richtig verstanden habe, muss ich also erst PKH beantragen und erst dann kann ich den ZV-Auftrag machen. richtig?

Bei dem Erlass eines Mahnbescheides, kann ich ja den Antrag auf PKH zusammen mit dem MB beim Gericht einreichen.

Und wie mache ich das bei der Anschrift

das verstehe ich nicht so ganz... hast du noch keinen Titel?

Also ich kenne das nur, wenn man den Titel schon hat...
Tatjana

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#6

14.09.2016, 10:18

Der Titel liegt (Vollstreckungsbescheid) vor.
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