Keine Auskunft des Drittschuldners nach Zustellung Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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puste_kuchen
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#1

07.08.2007, 14:52

Ich habe hier eine Sache, wo ich den Pfüb gemacht hab. Dieser ist auch an den Drittschuldner zugestellt worden. Doch seit der Zustellung ist keine Antwort erfolgt. Was kann ich genau machen? Ich habe vor ca. 3 1/2 Wochen darauf hingewiesen, daß der Drittschuldner zur Auskunft verpflichtet ist und falls nicht binnen Wochenfrist die Auskunft erteilt wird, ich einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 836 Abs. 3, 900 ZPO stellen werde. Und was kommt?? Nix... Ich komme mir etwas veräppelt vor.
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
StineP

#2

07.08.2007, 14:55

Noch mal anschreiben und darauf hinweisen, dass der Schaden, den euch dadurch entsteht eingeklagt wird.

Oder du rufst mal an!?
Suse
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#3

07.08.2007, 14:59

ich würd nochmal anschreiben und auch darauf hinweisen, dass wenn er trotzdem an den Schuldner zahlt, er Gefahr läuft, doppelt zahlen zu müssen, weil der pfändbare Betrag ja nun euch zusteht.
LG, Ela
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puste_kuchen
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#4

07.08.2007, 15:00

ja ich hab am 13.07. da angerufen. der zuständige sachbearbeiter hat sich verleugnen lassen. dann hab ich das schreiben gemacht. vorhin hab ich noch mal angerufen. der sachbearbeiter ist derzeit im urlaub und kommt morgen wieder. :roll:
wenn es nicht so eine große "abteilung der stadt" wäre, hätte ich schon längst die weiteren schritte eingeleitet.
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
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Bino
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#5

07.08.2007, 15:03

Ich würde den Drittschuldner nochmal anschreiben und ihm mitteilen, dass ihm hiermit eine letzte Frist zur Auskunft gesetzt wird, er verpflichtet ist, den Schaden, dem der Gläubiger durch die nicht erteilte Auskunft entstanden ist, von ihm zu ersetzen ist und für den Fall, dass er bereits an den Schuldner ausgezahlt hat, er trotzdem zur Zahlung an den Gläubiger, also dann zur Doppelzahlung, verpflichtet ist.
Das hat meistens was gebracht. Wenn der DS dann immer noch keine Auskunft erteilt, müsste dann letztlich geklagt werden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
StineP

#6

07.08.2007, 15:04

Doppelt hält besser.
Dass die von der Stadt sind, hat nichts mit ihrer Auskunftspficht zu tun.

Ruf morgen noch mal an. Ansonsten pfeffer ein Schreiben hinterher. Wenn die bis in 2 Wochen keine Auskunft erteilt haben, wirst du die verklagen.
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puste_kuchen
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#7

07.08.2007, 15:12

jut, dann werde ich das mal machen... :wink: danke für eure schnelle hilfe. falls nix läuft, dann meld dich mich noch mal... :lol:
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
StineP

#8

07.08.2007, 15:13

Gerne doch - nur dran denken, dass man die Auskunft nicht "einklagen" kann, nur der Schaden, der euch dadurch entsteht, dass die keine Auskunft erteilen.
mrsgoalkeeper
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#9

07.08.2007, 15:35

Eine Erinnerung an die Drittschuldnererklärung ist nicht notwendig. Für den Fall, dass der Drittschuldner die Erklärung nicht binnen der gesetzlichen Frist abgibt kann der Gläubiger davon ausgehen, dass der gepfändete Anspruch in voller Höhe besteht und den DS auf Zahlung verklagen. Für den Fall, dass sich im laufenden Prozess herausstellt, dass der DS einfach nur gepennt hat und die Forderung eben nicht in voller Höhe besteht, kann man die Zahlungsklage auf eine Schadensersatzklage umstellen (BGH-Entscheidung vom 4.5.06 - IX ZR 189/04 -).
Ausprobiert haben wir es noch nicht. In einer Sache ist die DSE unmittelbar vor Einreichung der schon vorbereiteten Klageschrift eingegangen. :frust
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Master24
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#10

07.08.2007, 17:20

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Ausprobiert haben wir es noch nicht. In einer Sache ist die DSE unmittelbar vor Einreichung der schon vorbereiteten Klageschrift eingegangen. :frust
Ja, das war auch mein Gedanke, eine Drittschuldnerklage anzufertigen. Wir haben zur Zeit einen Fall, in dem uns die GVin den Arbeitsplatz des Schuldners mitgeteilt hatte. PfÜB wegen Arbeitseinkommen, erlassen, nichts passiert, geklagt. (Teure Sache, ist beim LG). Da steht demnächst mal Termin an.

So, wie ich das sehe, bringt das aber auch häufig nichts, wenn man dann sehen muss, dass man diese neuere Vollstreckung so schnell durchbekommt, wie sich die Firma auflösen kann. *lach*

Gruß
Master24
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