Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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aaradya
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#1

12.09.2016, 09:35

Ich habe heute meine erste Drittschuldnererklärung nach einem PfüB von einer Bank erhalten. Was muss ich nun tun? Darin ist angegeben, dass das Konto zum Zeitpunkt der Pfändung ein ausreichendes Guthaben auswies.
Sonnenkind
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#2

12.09.2016, 09:38

Wenn ein Guthaben drauf war und du an erster Stelle bist, warte bis die Zahlung an euch kommt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
aaradya
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#3

12.09.2016, 09:55

ah ok. das geht automatisch....wie lange dauert so etwas...meine gehört zu haben dass da 4 Wochen gewartet wird?
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Laska
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#4

13.09.2016, 12:46

Ja, das ist richtig... manche Banken schreiben exakt auch 28 Tage. ;)
Liebe Grüße

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samsara
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#5

13.09.2016, 13:17

aaradya hat geschrieben:ah ok. das geht automatisch....wie lange dauert so etwas...meine gehört zu haben dass da 4 Wochen gewartet wird?

§ 835 ZPO
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