Anforderung Vermögensauskkunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

09.09.2016, 11:12

Mein erster ZV-Auftrag mit neuem Formular ist gründlich in die Hose gegangen....

Ich habe irgendwie kein Kreuz bei Abgabe der Vermögensauskunft gemacht.
Dann bekam ich meine Titel von der Gerichtsvollzieherin zurück mit dem Vermerk:
"Der Schuldner hat sich trotz schriftlicher Aufforderung nicht bei mir gemeldet.
Ich habe versucht, den Schuldner vor Ort anzutreffen und habe ihm eine schriftliche Mitteilung hinterlassen. Er hat sich nicht gemeldet.
Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung an altem Recht bereits geleistet."

Ich habe dann die Übersendung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragt.

Dieser Antrag kam heute urschriftlich zurück mit dem Hinweis:
"Ohne schriftlichen Auftrag auf Abnahme der VAK keine Übersendung möglich."

Was mache ich jetzt?????
Nadaa
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#2

09.09.2016, 11:33

Du musst einen neuen ZV-Auftrag fertigen, in dem nur die Abnahme der VAK beantragt wird + das Kreuz bei Zusendung des Protokolls nicht vergessen wenn der Schuldner diese bereits geleistet hat.

Der Fehler ist mir auch schon passiert ^^
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
samsara
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#3

09.09.2016, 11:54

Muedmaus hat geschrieben:
Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung an altem Recht bereits geleistet."
Die ist aber ganz sicher nicht mehr aktuell. Reform war doch schon 2013.
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