Antrag auf PfüB Punkt G

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
maxipayne
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#1

07.09.2016, 14:15

Liebe Alle,

wisst ihr, wie ich den Anspruch unter dem Punkt "G" genau erläutern muss, ohne dass der Antrag moniert wird?
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#2

07.09.2016, 14:37

Es kommt darauf an, was Du pfänden willst.
maxipayne
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#3

08.09.2016, 08:52

Gewöhnliche Geldforderung
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#4

08.09.2016, 08:53

Dann musst Du Anspruch D ankreuzen.
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#5

08.09.2016, 08:57

maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
Bei der Bank oder wo?

Wenn wir Dir helfen sollen, dann brauchen wir schon ein paar mehr Angaben.
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#6

08.09.2016, 09:00

Genau, bei der Bank. Der GV hat moniert, dass ich unter Punkt G nichts eingetragen habe
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#7

08.09.2016, 09:06

katuscha hat geschrieben:
maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
Bei der Bank oder wo?

Wenn wir Dir helfen sollen, dann brauchen wir schon ein paar mehr Angaben.
Kann man außer bei der Bank noch woanders eine gewöhnliche Geldforderung pfänden :kopfkratz
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#8

08.09.2016, 09:08

Also wenn ich eine Geldforderung bei einer Bank pfände, dann kreuze ich nur D an.
Hast Du aus Versehen G mit angekreuzt? Wenn G angekreuzt wird muss da auch zwingend was eingetragen werden. G ist für sonstige Pfändungen wie z.B. Taschengeldpfändung beim Ehemann, Mietkautionspfändung oder so. Weil dafür gibt es ja keinen vorgefertigten Punkt. Ich würde einfach dem Gericht schreiben, dass es aus Versehen angekreuzt wurde und somit keine Relevanz hat.

Ich hoffe ich konnte helfen :lol:
Liebe Grüße

Sylvia

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#9

08.09.2016, 09:12

maxipayne hat geschrieben:Genau, bei der Bank. Der GV hat moniert, dass ich unter Punkt G nichts eingetragen habe
Ich verstehe irgendwie nicht ganz, was der GV mit der Pfändung bei der Bank zu tun hat. Der soll den Pfüb doch einfach nur zustellen.
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#10

08.09.2016, 09:13

samsara hat geschrieben:
katuscha hat geschrieben:
maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
Bei der Bank oder wo?

Wenn wir Dir helfen sollen, dann brauchen wir schon ein paar mehr Angaben.
Kann man außer bei der Bank noch woanders eine gewöhnliche Geldforderung pfänden :kopfkratz
Die Geldforderung ist doch nur der Grund für die Pfändung. Diese kann ich beim Arbeitgeber, bei der Bank oder sonst wo realisieren.
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