Liebe Alle,
wisst ihr, wie ich den Anspruch unter dem Punkt "G" genau erläutern muss, ohne dass der Antrag moniert wird?
Antrag auf PfüB Punkt G
- katuscha
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Bei der Bank oder wo?maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
Wenn wir Dir helfen sollen, dann brauchen wir schon ein paar mehr Angaben.
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Kann man außer bei der Bank noch woanders eine gewöhnliche Geldforderung pfändenkatuscha hat geschrieben:Bei der Bank oder wo?maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
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Also wenn ich eine Geldforderung bei einer Bank pfände, dann kreuze ich nur D an.
Hast Du aus Versehen G mit angekreuzt? Wenn G angekreuzt wird muss da auch zwingend was eingetragen werden. G ist für sonstige Pfändungen wie z.B. Taschengeldpfändung beim Ehemann, Mietkautionspfändung oder so. Weil dafür gibt es ja keinen vorgefertigten Punkt. Ich würde einfach dem Gericht schreiben, dass es aus Versehen angekreuzt wurde und somit keine Relevanz hat.
Ich hoffe ich konnte helfen
Hast Du aus Versehen G mit angekreuzt? Wenn G angekreuzt wird muss da auch zwingend was eingetragen werden. G ist für sonstige Pfändungen wie z.B. Taschengeldpfändung beim Ehemann, Mietkautionspfändung oder so. Weil dafür gibt es ja keinen vorgefertigten Punkt. Ich würde einfach dem Gericht schreiben, dass es aus Versehen angekreuzt wurde und somit keine Relevanz hat.
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Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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Ich verstehe irgendwie nicht ganz, was der GV mit der Pfändung bei der Bank zu tun hat. Der soll den Pfüb doch einfach nur zustellen.maxipayne hat geschrieben:Genau, bei der Bank. Der GV hat moniert, dass ich unter Punkt G nichts eingetragen habe
- katuscha
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Die Geldforderung ist doch nur der Grund für die Pfändung. Diese kann ich beim Arbeitgeber, bei der Bank oder sonst wo realisieren.samsara hat geschrieben:Kann man außer bei der Bank noch woanders eine gewöhnliche Geldforderung pfändenkatuscha hat geschrieben:Bei der Bank oder wo?maxipayne hat geschrieben:Gewöhnliche Geldforderung
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