welche Module bei neuem ZV-Formular nehmen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sylvie
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#1

02.09.2016, 09:24

Hallo ihr Lieben,

ich sitze hier gerade an einer neuen Vollstreckungsache und überlege, welche Module ich jetzt bei dem neuen ZV Formular auswählen soll.

Uns liegt ein VB aus dem Jahre 1990 vor über 883,31 € (damals 1.727,60 DM). In der Zwischenzeit hat sich die Forderung durch GV-Kosten und Auskunft auf knapp 3.000,00 € erhöht.

Wir haben sonst immer nur bei dem Formular Zustellung (D), Abnahme der VA (G) nach vorherigen Pfändungsversuch und Erlass eines Haftbefehls (H) angekreuzt .... was ich aber eigentlich unsinnig finde, oder liege ich falsch !?

Ich bin der Meinung doch einfach auch noch gleich Pfändung von körperlichen Sachen (K), Vorpfändung (J) und Einholung Auskünfte Dritter (M) anzukreuzen, falls sich nichts ergeben sollte und man dann nachher wieder einen neuen Antrag stellen muss.

Bin ich jetzt auf dem Holzweg oder nicht ?

Welche Module kreuzt ihr immer an, wenn ihr wirklich gar keine Informationen über den Schuldner habt? :kopfkratz

Vielen Dank. :wink1
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AnnaMe
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#2

02.09.2016, 09:41

Da man beim neuen ZVA, wenn man Modul G ankreuzt, eine Abschrift für den Schuldner beifügen muss, kreuze ich am Anfang nicht so viel an, da es den Schuldner nichts angeht, was wir alles beantragen, wenn bestimmte Situationen eintreten.
Ich kreuze immer F, G1 (macht mehr Sinn, als G2, weil bei G2 kündigt sich der Gerichtsvollzieher vorher an), J und K + K4 an.
K4 deshalb, weil der Gerichtsvollzieher ansonsten in seinen Unterlagen schaut und sieht, dass er da vielleicht vor einem Jahr war und nichts zu holen war. Das teilt er Dir dann mit und die Verjährung beginnt nicht neu zu laufen. Also kreuz ich das immer mit an.
Mehr kreuze ich am Anfang nicht an. Man kann den Haftbefehl immernoch beantragen, wenn er nicht erscheint zur Abgabe der VA. Aber immer so wenig wie möglich, damit der Schuldner nichts beiseite schaffen kann ;)
Achso und immer unter N1 die Reihenfolge angeben, sonst gibts ne Monierung ^^
Sylvie
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#3

15.09.2016, 11:03

wäre bei K evtl nicht noch sinnvoll K1, K2 und K3 anzukreuzen?
also Pfändung aus Forderung aus Wechseln oder Indossmanent, Taschenpfändung/Kassenpfändung und Pfändung soll nach Abnahme der VA durchgeführt werden, wenn sich aus dem VA pfändbare Gegenstände ergeben
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#4

15.09.2016, 19:30

Ja, wir nehmen auch noch K1 und K2 dazu. ;)
Liebe Grüße

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#5

16.09.2016, 09:26

Also beim ZV-Seminar von Engler wurde uns gesagt, dass man alles ankreuzen sollte, um einen zweiten ZV-Antrag zu vermeiden...
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Anahid
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#6

19.09.2016, 17:25

Na alles ankreuzen wird wohl kaum die Aussage gewesen sein. Denn alles braucht man ja nicht. Wofür Zustellung ankreuzen, wenn der Titel schon zugestellt ist, etc? Wofür Adressermittlung ankreuzen, wenn die Adresse bekannt ist? Dass jeder Auftrag Kosten verursacht, ist aber schon bekannt, oder?
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#7

19.09.2016, 17:50

Ich muss Anahid :zustimm .
Ich kreuze für den Anfang (wenn ich gar nichts weiß) nur die VA ohne Pfändungsversuch, HB für den Fall, dass kann der Schuldner wegen meiner auch wissen, und eventuell Drittauskünfte an. Für mich und fürs erste hat das bis jetzt immer gelangt. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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