Forderungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ButlerJames
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#1

01.09.2016, 10:54

Liebe Leute,

ich habe eine totale Denkblockade.

Folgendes: Wir haben einen Fall wo erst ne Sicherungshypothek eingetragen worden ist und dann wurde da Zwangsversteigerung betrieben. Bevor das Ganze versteigert wurde, hatten die nen Käufer und das Ganze wird nun so abgewickelt.

So, nun muss ich für den Mandanten, damit der die Löschungsbewilligung beim Notar machen lassen kann, eine genaue Forderungsaufstellung machen. Ist ja eigentlich easy... alle Kosten rein und Punkt.

Aber nun zu meinem Kopfgewusel: Die Sicherungshypothek ist nur über die Hauptforderung plus Zinsen eingetragen. Ich darf doch trotzdem die weiterhin entstanden Kosten mit in das Foko nehmen, damit ich alles erstattet kriege, oder?

Bin echt gerade :pfeif :pfeif :pfeif :pfeif :pfeif :augenreib :augenreib :augenreib :augenreib :panik :panik :panik :panik
:patsch
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Anahid
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#2

01.09.2016, 13:01

Das was im Grundbuch steht + die Kosten für die Eintragung. Wenn Ihr danach noch wild vollstreckt habt, kann das m.E. nicht zur Grundlage für die Löschung gemacht werden.
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#3

05.09.2016, 15:52

Danach haben wir eine Zwangsversteigerung eingeleitet, die nunmehr die Grundlage für die Löschung darstellt. Das Haus wurde vor Beendigung des Verfahrens über einen Makler verkauft und da die Käufer nun natürlich alles abgewickelt haben möchten, müssen wir eine Bewilligung unterzeichnen.
:patsch
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#4

05.09.2016, 18:08

Ja, die Kosten fallen natürlich mit rein. Dachte jetzt eher an weitere Pfändungen oder so.
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ButlerJames
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#5

06.09.2016, 10:14

Somit Betrag aus Sicherungshypothek plus alles was danach kam. :) Richtig? Denkblockade gelöst?
:patsch
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#6

06.09.2016, 10:38

Ja, solange das keine Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind, die nicht im Zusammenhang mit dem Grundbuch stehen.
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