Abzweigung § 48 SGB I Anwaltskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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farbenseele
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#1

31.08.2016, 11:19

Hallo Ihr Lieben,

könnt Ihr mir helfen?

Ich habe einen Antrag auf Abzweigung gem. § 48 SGB I bei der Krankenkasse eines Unterhaltsschuldners gestellt, der auch bewilligt wurde. Krankengeld wurde jetzt zweimal sogar schon gekürzt.

Ich will das Geld nun gern an die Kindesmutter weiterreichen und bin nun am überlegen, welche Abrechnung ich jetzt vornehme? Ich würde ja eine 3309 abrechnen. Nach welchem Gegenstandswert? Antrag auf Abzweigung geht ja nur für laufende Leistungen.

Viele Dank im Voraus

farbenseele
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