Hallo,
ich finde leider nicht genau das was ich brauche über die Suchfunktion, hatte dieses Thema allerdings vor einigen Jahren bereits schon einmal.
Wir haben für unsere Mandantschaft eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eingetragen. Der Schuldner verfügt mit seiner Ehefrau über ein Mieteigentumsanteil an einem Grundstück.
Der Mandant möchte nun alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Forderung ist nicht so hoch ca. 2.500,00 € und wir haben die Hoffnung, mit der Androhung der Zwangsversteigerung, dass der Schuldner zahlt. Es stellt sich jetzt die Frage was ich als nächstes tun muss.
Ich habe es so im Kopf, dass ich erst einmal einen Pfüb mache um den Miteigentumsanteil zu pfänden. Es muss glaube ich auch noch ein Antrag auf Auseinandersetzung des Grundstücks bzw. Teilung des Grundstücks gestellt werden. Ich weiß aber leider nicht genau, wie ich den Antrag formuliere, auch weiß ich nicht welches Formular ich verwenden muss. Es wäre toll, wenn jemand ein Muster hätte und mir hierbei helfen könnte.
Vielen Dank vorab
Zwangsversteigerungsantrag
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.iww.de/ve/archiv/miteigentum ... ern-f34620
Bevor es jedoch tatsächlich zu einem Zwangsversteigerungsantrag kommt, solltet Ihr mit dem Mandanten über die Kosten reden. Im ZVG-Verfahren trägt zunächst der Antragsteller die Kosten. Und diese können mehrere Tausend Euro betragen. Alleine schon das Verkehrswertgutachten ist ziemlich kostspielig.
http://www.iww.de/ve/archiv/miteigentum ... ern-f34620
Bevor es jedoch tatsächlich zu einem Zwangsversteigerungsantrag kommt, solltet Ihr mit dem Mandanten über die Kosten reden. Im ZVG-Verfahren trägt zunächst der Antragsteller die Kosten. Und diese können mehrere Tausend Euro betragen. Alleine schon das Verkehrswertgutachten ist ziemlich kostspielig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.