Kann mir bitte jemand helfen ! - Ist so mein erster PfÜB -
!Wollte Rente pfänden (PfÜB) Drittschuldnerin ist Baden-Württembergische Versorgungsanstalt. Diese erklärt, dass Forderung nicht anerkannt wird weil die im PfÜB bezeichnete Forderung "..nach dem Sozialgesetzbuch zustehende Geldleistungen.." -besteht nach deren Satzung weder eine Anwartschaft noch ein Anspruch !!!
So. Und jetzt???? Kann mir dazu bitte jemand helfen?!?!?!
Danke im Voraus