Beschluss gem. 850d ZPO
Verfasst: 11.08.2016, 12:47
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden
Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Ich habe folgendes Problem:
Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden
Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?