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Beschluss gem. 850d ZPO

Verfasst: 11.08.2016, 12:47
von Kerstin1
Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden :kopfkratz

Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?

Re: Beschluss gem. 850d ZPO

Verfasst: 12.08.2016, 10:01
von OKK13401
Kerstin1 hat geschrieben:Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Wo = Vollstreckungsgericht
Wie = https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... terium.pdf