Beschluss gem. 850d ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Kerstin1
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 09.10.2007, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

11.08.2016, 12:47

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Meine Kollegin hat eine Unterhaltspfändung vorgenommen. Mittlerweile ist der Schuldner in Insolvenz. Der Insolenzverwalter teilt jetzt mit, dass ein Beschluss gem. § 850 d ZPO erwirkt werden muss und erst dann Beträge abgeführt werden :kopfkratz

Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2710
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#2

12.08.2016, 10:01

Kerstin1 hat geschrieben:Wo bzw. wie kann ich so einen Antrag stellen? Hat das irgendjemand schon mal gemacht?
Wo = Vollstreckungsgericht
Wie = https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... terium.pdf
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Antworten