Zweite vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#11

27.06.2019, 16:05

Hallo zusammen,

ich habe auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt und erhalten. Jetzt habe ich gesehen, dass gar kein Zustellvermerk auf der Ausfertigung ist ...

Unten ist nur noch vermerkt, dass diese Ausfertigung an die Stelle der verlorengegangen ersten Ausfertigung tritt und die Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen die Beklagte zum zweiten Male erteilt wird.

Zugestellt gem. § 310 Abs. 3 ZPO an Beklagte ist nicht ausgefüllt.

Was meint ihr?

Soll ich das Gericht nochmals anschreiben und darum bitten, dass das Zustelldatum vermerkt wird? Oder brauche ich das bei der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung nicht.
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Crydea
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#12

27.06.2019, 16:09

Hast du noch eine Kopie der ersten vollstreckbaren Ausfertigung?

Ich hatte so einen Fall bislang nur bei einem Vergleich, welchen wir von Anwalt zu Anwalt zugestellt hatten. Zum Schluss hatte ich hier drei vollstreckbare Ausfertigungen, weil die verschiedensten Maßnahmen parallel betrieben wurden. Ich hatte bei der zweiten und dritten vollstreckbaren Ausfertigung eine Kopie des Empfangsbekenntnisses des gegnerischen RA angeheftet und dies von unserem sachbearbeitenden RA beglaubigen lassen. Wurde anscheinend als ausreichend empfunden, weil es wurde nichts moniert.

Dann könnte man ja eine Kopie der ersten Ausfertigung evtl. beglaubigt beiheften?

Oder aber du fragst wirklich um auf Nummer sicher zu gehen telefonisch einmal bei Gericht nach.

LG
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#13

27.06.2019, 19:49

Eine Kopie dürfte ich noch in der Akte haben.
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icerose
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#14

28.06.2019, 08:26

Auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels braucht den Zustellungsvermerk.
Ggf. über den GVZ bei der ZV neu zustellen lassen? ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#15

28.06.2019, 12:32

icerose hat geschrieben:
28.06.2019, 08:26
Auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels braucht den Zustellungsvermerk.
Ggf. über den GVZ bei der ZV neu zustellen lassen? ;)
Ok einfach dann beim ZV-Auftrag die Zustellung ankreuzen oder?

Oder meinst du es wäre günstiger das nochmals übers Gericht eintragen zu lassen?
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icerose
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#16

28.06.2019, 14:10

148 hat geschrieben:
28.06.2019, 12:32
icerose hat geschrieben:
28.06.2019, 08:26
Auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels braucht den Zustellungsvermerk.
Ggf. über den GVZ bei der ZV neu zustellen lassen? ;)
Ok einfach dann beim ZV-Auftrag die Zustellung ankreuzen oder?

Oder meinst du es wäre günstiger das nochmals übers Gericht eintragen zu lassen?
Nochmal übers Gericht würd ich nicht machen, da geht zuviel Zeit drauf. Also ja, einfach im ZV-Auftrag die Zustellung ankreuzen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#17

28.06.2019, 18:49

icerose hat geschrieben:
28.06.2019, 14:10
148 hat geschrieben:
28.06.2019, 12:32
icerose hat geschrieben:
28.06.2019, 08:26
Auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels braucht den Zustellungsvermerk.
Ggf. über den GVZ bei der ZV neu zustellen lassen? ;)
Ok einfach dann beim ZV-Auftrag die Zustellung ankreuzen oder?

Oder meinst du es wäre günstiger das nochmals übers Gericht eintragen zu lassen?
Nochmal übers Gericht würd ich nicht machen, da geht zuviel Zeit drauf. Also ja, einfach im ZV-Auftrag die Zustellung ankreuzen.

Vielen Dank!!
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