Einstellung ZV Muster

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AH
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#1

01.08.2016, 15:39

Hallo,
gegen unseren Mandanten für eine Kontopfändung erwirkt. Die Zahlung war jedoch bereits vollständig beglichen. Wir haben mit einer Vollstreckungsgegenklage reagiert. Die Vollstreckung aus dem Urteil wurde daraufhin für unzulässig erklärt. Jetzt verlangt die Bank noch einen weiteren Beschluss, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss quasi aufgehoben ist.

Habt ihr hier ein Muster? Ist der Antrag an den Rechtspfleger zu stellen, der den PÜ erlassen hat?
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Anahid
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#2

01.08.2016, 15:48

Bevor Dir jemand antworten darf müsstest Du bitte zunächst Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Pepples
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#3

01.08.2016, 15:50

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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