ZV-Formular, Module G2 und K

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Ernie

#1

29.07.2016, 07:50

Guten Morgen!

Ich habe hier einen GV, der behauptet, dass er meinen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 807 ZPO (nach vorherigem Pfändungsversuch) [G2] erst ausführen wird, wenn -wie zwingend notwendig- unter K irgendwas angekreuzt ist.

Leider habe ich in den Ausfüllhinweisen und auch in sonstigen Infomaterialien keinen Hinweis gefunden, dass Modul G2 unbedingt und zwingend mit Modul K verknüpft werden muss, zumal ich in der Vergangenheit beim ausschließlichen Auftrag Modul G2 niemals Probleme hatte.

Weiß jemand mehr?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

29.07.2016, 07:53

Den Hinweis habe ich zuletzt auch paar Mal von unterschiedlichen GV erhalten und habe einfach K angekreuzt, habs grad nicht vor mir, aber ich meine "Pfändung köperlicher Sachen", danach wurde der Auftrag wie gewünscht ausgeführt.

Mir hat allerdings ein anderer GV gesagt, daß das Quark wäre und der Auftrag auch ohne das Kreuz wie ein Kombiauftrag zu werten ist.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten