Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung
Verfasst: 28.07.2016, 12:42
Liebes Forum,
ich habe hier einen für mich komplizierten Fall der ZV, den ich noch nie hatte.
Folgende Fallkonstellation: Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ich soll nun eine Sicherungsvollstreckung (§ 720a) in Verbindung mit einer Vorpfändung (§ 845) durchführen (Kontopfändung).
Ich habe mich eingelesen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
1. Die Vorpfändung kann ich heute noch auf den Weg bringen.
2. Es heißt, die Sicherungsvollstreckung kann erst 2 Wochen nach Zustellung des Urteils erfolgen. Dies bedeutet, dass ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantrage, und dann die Sicherungsvollstreckung 2 Wochen, nachdem dieses Urteil dem Gegner zugestellt wurde, beantragen kann.
Ist das korrekt?
3. Sobald ich den "Pfüb" beantrage, wird es ja nur ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, die Überweisung erfolgt noch nicht.
Gibt es hierzu in RA-Micro Formulare? Wo trage ich ein, dass es sich um eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a handelt? Es gibt ja verbindliche Formulare, oder ist das in so einem Fall manuell zu beantragen?
Puh, ich weiß gar nicht, welche Fragen ich stellen soll.
Ich erwarte gar nicht die Lösung des kompletten Falls, aber ein Hinweis, wo ich vielleicht ansetzen könnte, wäre SUPER!
Herzlichen Dank
Sveta
ich habe hier einen für mich komplizierten Fall der ZV, den ich noch nie hatte.
Folgende Fallkonstellation: Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ich soll nun eine Sicherungsvollstreckung (§ 720a) in Verbindung mit einer Vorpfändung (§ 845) durchführen (Kontopfändung).
Ich habe mich eingelesen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
1. Die Vorpfändung kann ich heute noch auf den Weg bringen.
2. Es heißt, die Sicherungsvollstreckung kann erst 2 Wochen nach Zustellung des Urteils erfolgen. Dies bedeutet, dass ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantrage, und dann die Sicherungsvollstreckung 2 Wochen, nachdem dieses Urteil dem Gegner zugestellt wurde, beantragen kann.
Ist das korrekt?
3. Sobald ich den "Pfüb" beantrage, wird es ja nur ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, die Überweisung erfolgt noch nicht.
Gibt es hierzu in RA-Micro Formulare? Wo trage ich ein, dass es sich um eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a handelt? Es gibt ja verbindliche Formulare, oder ist das in so einem Fall manuell zu beantragen?
Puh, ich weiß gar nicht, welche Fragen ich stellen soll.
Ich erwarte gar nicht die Lösung des kompletten Falls, aber ein Hinweis, wo ich vielleicht ansetzen könnte, wäre SUPER!
Herzlichen Dank
Sveta