Seite 1 von 2

Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 28.07.2016, 12:42
von Sveta
Liebes Forum,

ich habe hier einen für mich komplizierten Fall der ZV, den ich noch nie hatte.

Folgende Fallkonstellation: Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ich soll nun eine Sicherungsvollstreckung (§ 720a) in Verbindung mit einer Vorpfändung (§ 845) durchführen (Kontopfändung).

Ich habe mich eingelesen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

1. Die Vorpfändung kann ich heute noch auf den Weg bringen.

2. Es heißt, die Sicherungsvollstreckung kann erst 2 Wochen nach Zustellung des Urteils erfolgen. Dies bedeutet, dass ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantrage, und dann die Sicherungsvollstreckung 2 Wochen, nachdem dieses Urteil dem Gegner zugestellt wurde, beantragen kann.
Ist das korrekt?

3. Sobald ich den "Pfüb" beantrage, wird es ja nur ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses, die Überweisung erfolgt noch nicht.
Gibt es hierzu in RA-Micro Formulare? Wo trage ich ein, dass es sich um eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a handelt? Es gibt ja verbindliche Formulare, oder ist das in so einem Fall manuell zu beantragen?

Puh, ich weiß gar nicht, welche Fragen ich stellen soll.

Ich erwarte gar nicht die Lösung des kompletten Falls, aber ein Hinweis, wo ich vielleicht ansetzen könnte, wäre SUPER!

Herzlichen Dank
Sveta

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 28.07.2016, 12:53
von Sveta
Noch eine Frage zur Zustellung:

Es heißt, auch die Vollstreckungsklausel muss zugestellt werden.

Bietet es sich an, im Antrag auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils, gleich darum zu bitten, die Vollstreckungsklausel zuzustellen?

Sveta

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 28.07.2016, 13:12
von Sveta
Liebes Forum,

ich habe ein Formular für Sicherungsvollstreckung gefunden und werde den Antrag nun händisch erstellen.
Sache hat sich demnach erledigt.

Sveta

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 28.07.2016, 13:25
von samsara
Was meinst Du denn damit, Du hast ein Formular gefunden?

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 29.07.2016, 07:05
von Katie
So ein Formular kenne ich auch nicht, würde mich daher auch interessieren.
Bei dem Formular für den PfÜb hat man ja die Möglichkeit auszuwählen, ob nur Pfändung oder beides erlassen werden soll.

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 29.07.2016, 08:25
von Sveta
Danke für die Antworten.

Also: Ich hatte in einem Formularbuch ein Muster für einen Antrag auf Sicherungsvollstreckung gefunden.

Irgendwie passt das aber ja alles nicht zusammen.

Mache ich jetzt eine Sicherungsvollstreckung oder einen PfÜb? Wie kriege ich beides zusammen?

Sveta

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 29.07.2016, 08:33
von samsara
Nachdem Du was von VZV geschrieben hast, willst Du sicherlich pfänden und nicht vollstrecken. Für die Pfändung musst Du das entsprechende Formular http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... rungen.pdf hernehmen. Auf Seite 1 machst Du das Kreuzchen nur bei "Pfändung". Wenn das Urteil dann rechtskräftig ist, kannst Du im 2. Schritt den Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses stellen.

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 29.07.2016, 08:35
von niva
Sveta hat geschrieben:Mache ich jetzt eine Sicherungsvollstreckung oder einen PfÜb?
eine Sicherungsvollstreckung machst du ganz normal mit dem Pfüb-Formular aus RAM, nur das du halt den -üb vom pfüb weglässt.

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 29.07.2016, 09:02
von Sveta
Danke, niva und samsara.
Ich werde das Pfüb-Formular aus RAM verwenden und das Kreuzchen bei "Überweisung" weglassen.

Re: Wie gehe ich vor? Sicherungsvollstreckung

Verfasst: 01.08.2016, 16:18
von Sveta
Ich würde jetzt so vorgehen, ist dies korrekt?

(Nochmals zum Sachverhalt: Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Es soll gepfändet werden.)

Ich schicke heute ein vorläufiges Zahlungsverbot raus. Ein Original, zwei beglaubigte Abschriften. Anlagen füge ich keine bei.

Zwei Wochen nach Zustellung des Urteils an den Gegner schicke ich einen Pfüb raus, ohne das "üb". Als Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Titels.

Bin mir da aber nicht wirklich sicher.

Für Tipps/Bemerkungen/Kommentare sage ich danke
Sveta