Zwangsvollstreckung aus VU ohne Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Krissie
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#1

27.07.2016, 14:31

Grüßt euch,

mir liegt ein Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vor.

Ziffer 1:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € zu bezahlen.

Ziffer 2:
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/15, der Beklagte 13/15.

Ziffer 3:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ich habe keine vollstreckbare Ausfertigung. Meine Chefin meint, dass ich jetzt direkt den GV beauftragen kann ohne weitere Maßnahmen. Kann ich den ZV-Auftrag tatsächlich rausschicken, obwohl ich nur eine beglaubigte Abschrift des Versäumnisurteils habe? Ich kann mir grad irgendwie nicht vorstellen, dass der GV mir das nicht um die Ohren haut...

Danke vorab!
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.07.2016, 14:36

Du benötigst eine vollstreckbare Ausfertigung des VU (die von Euch beantragt werden muss) und wenn Deine Chefin gerne noch die §§ wissen möchte => § 724 ZPO und § 317 ZPO. Bis dahin kannst Du allenfalls eine Vorpfändung ausbringen.
Krissie
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#3

02.08.2016, 10:58

Danke Pitt!
Du hast Recht!

Mit GV geklärt und die Vollstreckbare liegt zwischenzeitlich auch vor.
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