ZV-Formular, Modul L/M, Ermittlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wölfchen94
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#1

22.07.2016, 10:12

Hallöchen :wink1

klingt jetzt vielleicht doof und ist bestimmt auch ne blöde Frage aber:

In wie weit macht es Sinn bei Modul L "Ermittlung" etwas auszuwählen? Bin seit kurzem in der neuen Kanzlei und die machen das hier alles ein wenig anders als in der Alten.
Ich würde jetzt einfach auswählen L3 Ermittlung der gegenwärtigen Anschriften. Das erscheint mir noch am sinnvollsten.
Aber L4 Nachfrage beim Ausländerzentralregister? Macht das Sinn wenn man weiß der Schuldner ist Deutsch? Ermittlung der Halterdaten beim Straßenverkehrsamt ist doch quasi nichts anderes als Modul M3 oder nicht? Bzw. lösen diese Ermittlungen GVK aus? Und wann wird denn ermittelt? Erst wenn der Schuldner nicht auffindbar ist? Demnach könnte ich alles "sicherheitshalber" auswählen und wenn der Schuldner eh noch aufzufinden ist, wird das eh alles nicht mehr ermittelt oder sehe ich das falsch? :sad:
Sorry aber ich stehe heute echt absolut auf dem Schlauch. :patsch

:thx schonmal für alle Antworten.
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Anahid
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#2

22.07.2016, 13:47

Ist mir, da ich bereits im Wochenendmodus bin, zu viel. Ich kann Dir nur sagen, dass ich die Ermittlung der Anschrift nicht beauftrage, es sei denn, mir ist bekannt, dass der Schuldner dort nicht wohnt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

22.07.2016, 14:55

Auf einem Seminar wurden folgende Kosten benannt:

Zunächst 13 € + Auslagenpauschale GVZ-Kosten je (!) Auskunft.

Hinzu kommen die Gebühren der Behörden: EMA ca. 12 €, Rentenvers. 10,20, KBA 5,30 € wenn nicht online abgefragt wird (das kostet dann nichts).
Für L 5 und L 6 muss der Wert der Forderung mind. 500 € betragen.

Wenn man sich für L entscheidet, sollte immer auch eine Reihenfolge angegeben werden.

Zur Frage, wann ermittelt wird: § 755 ZPO.

Ich nutze das Modul L nicht. EMA-Auskünfte kann man selber einholen. Oder eine Auskunftei beauftragen.
Im Ausländerzentralregister sind nicht-EU-Bürger registriert. Die Auskunft kann man auch selber einholen.

Ich hoffe, dass die meisten Fragen erstmal beantwortet sind.

Werde jetzt auch gleich den Wochenendmodus einschalten :-)
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paralegal6
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#4

22.07.2016, 15:37

Hört sich für mich so an als ob ihr die Adresse des Schuldners habt, dann würde ich nichts davon ankreuzen, wozu willst du das machen? Hat man bei den alten Formularen auch nicht gemacht wenn man weiss wo er/sie wohnt. LG
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Wölfchen94
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#5

22.07.2016, 17:09

Also zuerst: Ich bin auch gleich im Wochenendmodus.

Das ist ja eben meine Frage; wir haben die aktuelle Adresse, den Namen, die Staatsangehörigkeit. Allerdings habe ich hier ein Muster meiner Kollegin die momentan nicht arbeitet, in welchem IMMER die Auskünfte vom Melderegister eingeholt worden sind. Der Sinn erschloss sich mir ja eben nicht. Dann ist es eher sinnvoll die Ermittlungen auszulassen und dafür dann nur Modul L zu nehmen? (Forderung ist weit über 500 Euro) Wobei ich hier dann ankreuze "nur einholen wenn keine VM abgegeben wird".?
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paralegal6
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#6

22.07.2016, 17:52

Also wenn du weisst wo er wohnt brauchst du die Auskunft ja nicht, wie die anderen sagen, das kostet ja auch immer was. L ist doch Auskunft? Weiss grad nicht was du meinst. Den kompletten L Block brauchst du nicht, sprich wenn du kein Kreuz bei L 1 hast
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Pitt
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#7

25.07.2016, 07:48

Die Module betreffen unterschiedliche Sachverhalte.
Modul L betrifft die reine Anschriftenermittlung des Schuldners gem. § 755 ZPO und Modul M die Drittauskünfte nach § 802l ZPO. Evtl. könnte hier Verwirrung gestiftet haben, dass für Modul L5 und L6 auch eine Vollstreckungsforderung von mindestens 500,00 € vorliegen muss und dass teilweise Identität bei den auskunftsgebenden Behörden besteht. Bei Modul L erhältst Du bzw. der GVZ aber nur die neue Adresse des Schuldners und bei Modul M die Infos über mögliche pfändbare Forderungen Gegenstände (Arbeitgeberdaten, Rentenversicherungsträger, Bankinstitute/Bankverbindungen, Kraftfahrt-Bundesamt ).
Wölfchen94
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#8

26.07.2016, 15:14

Danke für die hilfreichen Antworten! Ich denke so wie ich es jetzt habe sollte das klappen so wie wir es wollen :)
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#9

11.08.2021, 11:41

Hallo Ihr Lieben,

ich muss den Thread nochmals aufnehmen. Ich hatte ein Vollstreckungsauftrag mit Modul L 3 und 6. Bei Modul M habe ich ergänzend angekreuzt, dass die Drittauskünfte (M1 und M3) nur eingeholt werden sollen, wenn der Schuldner EV nicht abgibt.
Vom GV kam bei der Vermögensauskunft hierüber keinerlei Auskünfte. Wir haben Nachbesserung beantragt. Jetzt schreibt der GV, dass die Auskünfte auf Grund unserer Angabe des Modul M4 nicht erfolgt!

Sind die einzelnen Module nicht separat zu sehen oder hat GV recht?

LG
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