Hallo, ich brauch bitte Hilfe:
ich vollstrecke aus einer Jugendamtsurkunde laufenden Unterhalt. Leider sehr spät teilt die Mandantin mit, dass sie regelmäßig Zahlungen (TeilUnterhalt) des Schuldners unmittelbar erhalten hat. Diese Zahlungen habe ich nicht berücksichtigt, da ich diese Info ja nicht hatte.
Nun besteht eine Überzahlung des Drittschuldners. Ich denke, ich muss an den Drittschuldner zurückzahlen. Aber wie sieht es mit dem Pfändungsbeschluss aus? Kann ich, wenn ich zurückgezahlt habe, weiter aus diesem Beschluss pfänden, da es ja laufender Unterhalt ist oder darf ich keine Rechte mehr aus dem Beschluss herleiten?
Rücknahme Pfüb bei Überzahlung durch Drittschuldner?
- Anahid
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Bevor Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln).
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- Anahid
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Gerne.
Wie kommst Du darauf, dass die Überzahlung dem Drittschuldner zusteht? Der Drittschuldner hat das Geld ja wohl bei einer Auszahlung an den Schuldner abgezogen und stattdessen an Euch überwiesen. Also gehört das Geld doch wohl dem Schuldner, oder?
Die Pfändung zurücknehmen musst Du nicht. Es fragt sich nur, ob Ihr hier nicht eine Regelung mit dem Schuldner finden solltet, da ja ansonsten Monat für Monat immer wieder eine Überzahlung vorliegt.
Wie kommst Du darauf, dass die Überzahlung dem Drittschuldner zusteht? Der Drittschuldner hat das Geld ja wohl bei einer Auszahlung an den Schuldner abgezogen und stattdessen an Euch überwiesen. Also gehört das Geld doch wohl dem Schuldner, oder?
Die Pfändung zurücknehmen musst Du nicht. Es fragt sich nur, ob Ihr hier nicht eine Regelung mit dem Schuldner finden solltet, da ja ansonsten Monat für Monat immer wieder eine Überzahlung vorliegt.
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Mit Unterhaltszahlungen und -pfändungen kenne ich mich leider nicht aus.
Ich stimme Anahid zu, dass hier eine Regelung mit dem Schuldner gefunden werden sollte, damit der Zahlbetrag aus der Pfändung passt.
Eine Rückzahlung würde ich auch nicht unbedingt machen, sondern mit dem Schuldner abklären, dass er jetzt sozusagen ein Guthaben hat und erst ab dem ... der Schuldner/Drittschuldner wieder zahlen muss.
Ich stimme Anahid zu, dass hier eine Regelung mit dem Schuldner gefunden werden sollte, damit der Zahlbetrag aus der Pfändung passt.
Eine Rückzahlung würde ich auch nicht unbedingt machen, sondern mit dem Schuldner abklären, dass er jetzt sozusagen ein Guthaben hat und erst ab dem ... der Schuldner/Drittschuldner wieder zahlen muss.
Egal, um welchen Drittschuldner es sich handelt: Klär im Vorfeld (bevor Du irgendwohin die Überzahlung auskehrst) ab, ob evtl. dort weitere Pfändungen vorliegen, so dass der Betrag dann doch an den Drittschuldner zwecks Weiterleitung an den nächsten Gläubiger zurückgezahlt werden müsste.