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Pfändung PKW

Verfasst: 18.07.2016, 10:45
von Emilia06
Hallo,

mir ist bekannt, dass der Schuldner einen hochwertigen Pkw fährt, wenn ich nun dieses Auto pfänden lassen will, wie mache ich das eigentlich mit den neuen Formulare?

Danke für Eure Hilfe.

LG
Emilia

Re: Pfändung PKW

Verfasst: 18.07.2016, 11:23
von Ernie
Emilia06 hat geschrieben:der Schuldner einen hochwertigen Pkw fährt
Du bist sicher, dass das Kfz nicht geleast oder anderweitig finanziert ist?

Re: Pfändung PKW

Verfasst: 18.07.2016, 17:08
von Aelizia
Eine Pfändung würde über das Modul K im Formular gehen.

Re: Pfändung PKW

Verfasst: 19.07.2016, 09:10
von Emilia06
Ja, das Auto gehört dem Schuldner, nicht finanziert und auch nicht geleast.

LG
Emilai

Re: Pfändung PKW

Verfasst: 19.07.2016, 09:14
von Emilia06
OK, und bei K 5 kann ich noch Hinweise und Aufträge an den GV geben, oder?

LG
Emilia

Re: Pfändung PKW

Verfasst: 19.07.2016, 14:51
von Aelizia
Ja. Pkw so genau wie möglich bezeichnen.