Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Emilia06
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#1
18.07.2016, 10:45
Hallo,
mir ist bekannt, dass der Schuldner einen hochwertigen Pkw fährt, wenn ich nun dieses Auto pfänden lassen will, wie mache ich das eigentlich mit den neuen Formulare?
Danke für Eure Hilfe.
LG
Emilia
:thx
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Ernie
#2
18.07.2016, 11:23
Emilia06 hat geschrieben:der Schuldner einen hochwertigen Pkw fährt
Du bist sicher, dass das Kfz nicht geleast oder anderweitig finanziert ist?
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Aelizia
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#3
18.07.2016, 17:08
Eine Pfändung würde über das Modul K im Formular gehen.
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Emilia06
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#4
19.07.2016, 09:10
Ja, das Auto gehört dem Schuldner, nicht finanziert und auch nicht geleast.
LG
Emilai
:thx
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Emilia06
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#5
19.07.2016, 09:14
OK, und bei K 5 kann ich noch Hinweise und Aufträge an den GV geben, oder?
LG
Emilia
:thx
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Aelizia
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#6
19.07.2016, 14:51
Ja. Pkw so genau wie möglich bezeichnen.