Nachbesserung Vermögensverzeichnis bzw. was kann ich pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alegría
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#1

14.07.2016, 16:40

An alle ZV-Profis:

Unsere Schuldnerin hat die Vermögensauskunft abgegeben. Sie gibt an zwischen 500 und 800 netto zu verdienen und hat seit Anfang des Monats eine Rente von 320 Euro. Der Mann gibt in der Auskunft nur an, dass er eine Rente erhält, den Betrag hat er jedoch nicht angegeben. Ich weiß allerdings aus einem Telefonat mit dem Mann, dass dieser auch einen Nebenjob als Taxifahrer hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich das Einkommen vom Ehemann bei der Pfändung berücksichtigen kann? Wir würden dann nämlich Nachbesserung der Auskunft verlangen.....

Außerdem ist die Schuldnerin an einer GbR beteiligt, hier gibt sie an, dass es keine Aufträge gibt und keine Vermögenswerte vorhanden sind. Nun hat mir der Mann vor ein paar Wochen aber gesagt, dass sie Aufträge haben und bald Geld erhalten sollten. Gibt es eine Möglichkeit irgendwie Auskunft hinsichtlich der GbR zu erhalten?

Laut Vermögensauskunft wurde für die Wohnung eine Kaution von € 4.200,00 hinterlegt. Ich gehe davon aus, dass das die dreifache Miete ist, somit wären hier mtl Mietzahlungen von € 1.400,00 fällig. Laut Vermögensauskunft erhält die Dame aber anscheinend nur die oben genannten Beträge. Hiermit könnte sie sich nicht mal die Miete leisten. Allerdings ist das mit der dreifachen Miete halt nur Spekulation.

Ich glaube jedoch dass die Angaben einfach nicht alle richtig oder unvollständig sind. Ach ja, der Titel besteht nur gegen die Dame privat.....

Irgendwelche Tipps für mich? Lohnt es sich die Mietkaution zu pfänden? Hat damit jemand Erfahrung.....

Bin für jede Hilfe dankbar......**verzweifelt**
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Cindi
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#2

14.07.2016, 16:54

Habe mal eine Kaution gepfändet. Hier hat sich bis heute nichts getan. Wenn die Mieter nicht ausziehen, kommst Du da nicht ran.
Um Dir Klarheit über die Höhe der Miete zu verschaffen, kannst Du aus dem Grundbuch den Eigentümer der LIegenschaft in Erfahrung bringen und ihn befragen. Ist die Liegenschaft in Deiner Nähe, gehe einfach mal vorbei, heuchel Interesse an einer Wohnung gegenüber einem Mieter und frage, was die wohl im Monat kosten würde.
Sonnenkind
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#3

14.07.2016, 17:37

Also wenn ich sowieso andere Sachen pfände wie z. B. Konto oder Arbeitgeber und mir ist der Vermieter auch noch bekannt, dann nehme ich den schon auch mit auf und geh auf die Kaution. Bei mir hat es erst letztens geklappt. Vermieter hat angerufen, ob PFÜB noch Gültigkeit hat und ich hab gemeint, aber natürlich. Kaution hat er bereits an uns angewiesen. Hat super geklappt.
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#4

15.07.2016, 09:49

Der Betrag wäre ja eigentlich sehr verlockend. Ich weiß jedoch nicht, ob das ein Sparbuch ist oder wo sich die Kaution befindet. Reicht es hier die Vermieterin als Drittschuldnerin anzugeben? Oder muss ich hier auch die Bank (wenn ich denn herausfinde bei welcher Bank das Geld angelegt wurde) auch als Drittschuldner angeben?

Hat mir noch jemand Tipps zum Thema Einkommen des Ehegatten ??? Und wegen der GbR?
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paralegal6
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#5

15.07.2016, 09:56

meiner Meinung nach hinterlassen Mieter beim Auszug Schäden und dann bleibt nichts von der Kaution oder die Vermieter rechnen auf mit Mietschulden, bei mir kam daraus leider noch kein Geld
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Pitt
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#6

15.07.2016, 10:39

Zu den weiteren Fragen:
Das Einkommen des Ehegatten, gegen den kein Titel vorliegt, kann nur in dem Sinne berücksichtigt werden, dass der Ehemann ganz oder teilweise als unterhaltsberechtigte Person bei der Ermittlung pfändbarer Einkünfte der Schuldnerin wegfallen kann. Grundsätzlich besteht hier auch noch die Möglichkeit einer Auskunftsversicherung nach § 836 ZPO (z. B. Vorlage Rentenbescheid, Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Tätigkeit der Schuldnerin, um Lohnverschleierung prüfen zu können) und - entsprechende Forderungshöhe vorausgesetzt - die Einholung von Drittauskünften. Du kannst den GbR-Anteil pfänden, d. h. den Anspruch auf den Gewinnanteil der Schuldnerin und den Anspruch auf Kündigung/Auseinandersetzung der GbR. Du kannst nicht direkt in das Vermögen der GbR vollstrecken, da Du hierfür einen Titel gegen alle Gesellschafter benötigst (§ 736 ZPO).
Alegría
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#7

21.07.2016, 10:50

Lieben Dank Pitt für deine tolle Antwort..... ich hab jetzt mal etwas vorbereitet zwecks Nachbesserung und bin gespannt was da rauskommt. Der GV ist nicht gerade der übermotivierte..... :(

Danke für die Info mit dem GbR-Anteil. Versteh ich das richtig, hätte ich einen Titel gegen die GbR bzw. gegen alle Gesellschafter, dann könnte ich direkt in das Vermögen der GbR vollstrecken. Wenn ich aber einen Titel nur gegen eine natürlich Person habe die halt einen GbR-Anteil hat, dann kann ich nur den Anspruch auf den Gewinnanteil und die Kündigung/Auseinandersetzung der GbR pfänden. Richtig?

Ich werde das mal mit der GbR versuchen.... hab etwas Info-Material zur Pfändung gefunden, habe dies aber in der Praxis noch nie gemacht......
Pitt
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#8

21.07.2016, 11:14

Ja, das hast Du richtig verstanden, wobei meines Wissens nach ein Titel gegen alle Gesellschafter für eine Vollstreckung in das Vermögen der GbR nur ausreicht, wenn es sich auch um eine Gesellschaftsschuld handelt.
Alegría
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#9

21.07.2016, 11:40

Verstehe..... Super. Vielen vielen Dank, du warst mir eine große HIlfe !!!!!!!!!!! :)
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