ZV sinnvoll ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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uwemo
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#1

13.07.2016, 11:33

Mdt (Vermieter) beauftragt uns mit Geltendmachung von Mietschulden gg ehemaligen Mieter.
Es wird unter Bewilligung von PKH (keine Beiordnung) Mahnbescheid und VB beantragt
und erhalten. Nun informiert uns Mdt. darüber, dass nach Selbstauskunft des ehem. Mieters dieser
"bei Zeitarbeitsfirma Job hat f. 1200 ,- €, minderj. Kind & eidest. Vers. abgegeben hat" :oops:

Demnach ist wohl nix zu holen im Rahmen einer ZV. Ist trotzdem ZV-Versuch unter Beantragung PKH und Beiordnung
sinnvoll ? Irgendeine Idee ? oder ..

Danke

uwemo
Aelizia
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#2

13.07.2016, 11:42

Eine Beiordnung für die Zwangsvollstreckung zu erreichen, wird schwierig.

Eine ZV halte ich für nicht sinnvoll.
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Soenny
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#3

13.07.2016, 11:42

Beiordnung wirst du nicht bekommen, da die ZV nicht schwierig sein dürfte, zumal die Fakten bekannt sind. Pfändbare Beträge sehe ich bei dem Gehalt auch nicht, so daß ich allenfalls, kommt auf die Höhe der Forderung an, mal die Vermögensauskunft beantragen würde, wobei du dann die letzte bekommst vom GVZ, da der SC ja schon geleistet hat (ist bekannt wann?).
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#4

13.07.2016, 11:45

Erstmal müsste man wissen, wie alt die Selbstauskunft ist. Wie alt sind die Kinder? Ist er verheiratet? Verdient seine Uschi auch Geld?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Erdbeerliiiebe

#5

13.07.2016, 16:18

Nur weil der Schuldner das angegeben hat, würde ich das schon in Frage stellen. Schuldner wollen doch nie zahlen...

Ich würde auch über das zentrale Vollstreckungsportal gehen und für 4,50€ mehr Gewissheit bekommen. Aber bedenken, auch Negativauskünfte (Schuldner nicht gefunden weil zB Tippfehler) werden berechnet.

Eine Alternative bietet die Bürgeö Konsumentenauskunft via ramicro. Bisher nur gute Erfahrung gemacht. Zeigt das zu erwartende Risiko an und auch ob GerVZ Aktenzeichen da sind, ob es Insoverfahren gibt. Kostenpunkt sind 2,50€
Ernie

#6

13.07.2016, 16:19

GV mit Abnahme VA, ggf. Übersendung einer bereits abgegebenen VA, beauftragen.
hefalumpine
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#7

13.07.2016, 16:20

Kaution gibt es nicht mehr?
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