welche Gebühren sind angefallen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

11.07.2016, 19:25

Hallo!

Jetzt muß ich Euch doch einmal um Hilfe bitten. Ich habe folgende Frage:

Welche Gebühren darf ich denn jetzt mit dem Mandanten abrechnen, wenn ich Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften gestellt habe. Außerdem habe ich auch die gütliche Einigung angekreuzt.
Kriege ich die 0,3-Gebühr für einen Vollstreckungsauftrag plus noch die 0,3-Gebühr die Abnahme der EV, oder wie jetzt? Ich weiß es echt nicht. Oder nur die Gebühr für die EV?
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