Zweitschrift der Kontoauszüge von Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katie
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#1

07.07.2016, 12:43

Hallo,
ich habe, wie das u.a. auch von Frau Jungbauer angeregt wird, im PfÜb das Recht des Schuldners auf Erteilung einer Zweitschrift der Kontoauszüge gepfändet. Nunmehr stellen sich die Banken quer und verweisen auf die bekannten BGH-Entscheidungen, die aber die Herausgabepflicht der Kontoauszüge an sich betreffen. Das will ich ja gar nicht, sondern nur eine Kopie (ab Zustellung des PfÜb). Beide Banken bieten dies ja sogar über ihre Internetseite an bzw. im Preis-Leistungsverzeichnis stehen sogar die Preise drin. Ich habe auch angeboten, die Kosten zu übernehmen. Doch die Banken verweisen immer noch auf die BGH-Entscheidungen.
Ich weiß, ich könnte die auch beim Schuldner rausvollstrecken, aber der gibt sie mir sowieso nicht (den kenne ich schon seit über 10 Jahren ;-))

Hat jemand hiermit Erfahrung, evtl. eine Entscheidung?

Vorab schon mal Danke.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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