Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Refa2015
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#1

04.07.2016, 11:51

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder wurde unserer Mandantin übertragen, die Kinder leben zurzeit beim Vater. Jetzt soll ich einen Gerichtsvollzieherauftrag machen, um die Kinder holen zu lassen. Geht das und wenn ja wie? Leider hat hier niemand so einen Fall schon mal gehabt... reicht das nicht, wenn man den Titel vorlegt bzw. dem Gerichtsvollzieher aushändigt?
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