Hallo zusammen!
Ich bin gerade total verwirrt.
Folgender Fall:
Wir haben einen KfB bekommen und die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Wir haben hier keine Gebühr für die ZV-Androhung geltend gemacht, machen wir bei der ersten Aufforderung meist nicht (zumindest nicht beim KfB)
Die Schuldnerin zahlte daraufhin nur die in dem KfB angegebene Hauptforderung, nicht die Zinsen.
Diese Zahlung wird ja nun gem. 367 BGB angerechnet, verbleibt also noch eine Hauptforderung von ca. 7€.
Unser Mandant wollte nun, dass wir das von der Gegenseite noch einfordern, was wir auch gemacht haben. Wir haben ein Schreiben an die Schuldnerin geschickt und zur Zahlung aufgefordert, gleichzeitig haben wir die Kosten für die erste ZV-Androhung geltend gemacht.
Nun schreibt der RA der Schuldnerin, dass diese die 7€ noch zahlen wird, allerdings nicht die ZV-Kosten, da wir diese in unserem ersten Schreiben auch nicht geltend gemacht haben.
Mein Chef würde nun diese Kosten noch beitreiben wollen.
Kann ich jetzt einfach einen ZV-Auftrag machen, obwohl der eigentliche Titel schon gezahlt ist.
Sind die Kosten überhaupt in voller Höhe entstanden?
Kosten der ZV, wie beitreiben?
- butterflybabe
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Ja ich denke schon. Ich würd die RA-Gebühren ins Forderungskonto einbuchen, und wenn die Schuldnerin bezahlt, die Zahlugn gem. BGB anrechnen, also zuerst auf die Kosten (RA-Gebühren). Dann noch über den Rest einen ZV-Auftrag machen.
- Curry
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Aber kann ich das nach BGB verrechnen, wenn doch der RA schreibt, dass die Schuldnerin die restlichen Zinsen zahlen wird und nicht die Kosten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Da hat dann aber doch die Gegenseite nen Denkfehler. Im Grunde sind nämlich nicht 7 € Zinsen offen, sondern eben von der Hauptfordern. Am besten mal in ein Forderungskonto eingeben..... Und dass ihr die ZV Kosten beim ersten mal nicht geltend gemacht habt, befreit die Gegenseite nun nicht von der Zahlung.
- Curry
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Klar hat die Gegenseite ´nen Denkfehler. Mein Chef würde die Kosten jetzt gern festsetzen lassen, bevor er gleich ´nen ZV-Auftrag macht. Das kostet doch nix, oder? Hab ich noch nie gemacht.
Eigentlich würden wir da nix weiter machen und die Sache auf sich beruhen lassen, aber der RA hat einen so unschönen Brief an uns geschrieben...
Eigentlich würden wir da nix weiter machen und die Sache auf sich beruhen lassen, aber der RA hat einen so unschönen Brief an uns geschrieben...
Curry
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Da stimme ich Stine zu. Es war ja eigentlich nur ne Nettigkeit von Euch, dass Ihr nicht gleich die ZV-Kosten geltend gemacht habt. Wenn die Gegenseite schon nen RA hat, dann weiß sie auch - oder sollte zumindest von ihrem RA darauf aufmerksam gemacht worden sein -, dass sie die HF zzgl. den Zinsen bezahlen muss. Also wir rechnen unseren Mandanten das auch immer aus - schätze mal, Ihr macht das genauso. Also ist die Gegenseite mehr als deutlich selber dran Schuld. Ich habe auch noch nie gehört, dass man sofort mit dem ersten Schreiben, in dem man die ZV in Aussicht stellt, eine Rechnung machen MUSS.
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass Du - sofern die Gegenseite Eure ZV-Kosten nicht zahlt - einen extra Titel hierüber brauchst.
Dennoch bin ich davon überzeugt, dass Du - sofern die Gegenseite Eure ZV-Kosten nicht zahlt - einen extra Titel hierüber brauchst.
Barbara
- shila1978
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Ich denke, die GEgenseite ist zur Zahlung der RA-Gebühren für die ZV-Androhung verpflichtet, denn hätte sie gleich gezahlt, dann wär das ja nicht notwendig geworden...
Okay Curry, Du warst mal wieder schneller...
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke nicht, dass Du die Kosten einfach festsetzen lassen kannst, denn eigentlich gehören die ja nicht mehr direkt zum Rechtsstreit. In meinen Augen musst Du die Kosten wieder ganz von Vorne geltend machen (MB etc.).
Wie gesagt, ich bin mir da aber wirklich nicht sicher. Ich würde hier einfach mal aus dem Verfahren den Rechtspfleger anrufen (oder 13 fragen). Der kann Dir das bestimmt beantworten.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke nicht, dass Du die Kosten einfach festsetzen lassen kannst, denn eigentlich gehören die ja nicht mehr direkt zum Rechtsstreit. In meinen Augen musst Du die Kosten wieder ganz von Vorne geltend machen (MB etc.).
Wie gesagt, ich bin mir da aber wirklich nicht sicher. Ich würde hier einfach mal aus dem Verfahren den Rechtspfleger anrufen (oder 13 fragen). Der kann Dir das bestimmt beantworten.
Barbara
- Curry
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Aber es sind ja trotzdem Kosten der ZV, deshalb denke ich eben nicht, dass ich da einen extra Titel brauche. Ich werde jetzt mal die liebe 13 auf mein Problem aufmerksam machen.
Curry
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