Falsche Drittschuldnerbezeichnung im PfÜB; doppelte Gebühr?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ugglani
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#1

01.07.2016, 11:53

Hallo liebes Forum,

ich bin nun frisch ausgelernt und mache manchmal immer noch dusslige Fehler. :oops:

Sachverhalt:

Bei einer Kontopfändung gegen die Schuldnerin, habe ich unglücklicherweise den falschen Drittschuldner angegeben. Ich habe die Deutschen Bank AG angegeben, hätte jedoch die Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG angeben müssen. Es kam die Drittschuldnerauskunft zurück, dass ich versuchen sollte, den PfÜB bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG einzureichen.

Nunn stellen sich mir folgende Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit, den PfÜB im Nachhinein abzuändern (auf den richtigen Drittschuldner), ohne ein zweites Mal die 20,00 EUR PfÜB-Gebühr zu bezahlen? Oder muss ich einen neuen PfÜB erstellen?

2. Wenn ich einen zweiten PfÜB mache, kann ich dann die entstandenen Kosten für den ersten PfÜB mit in den zweiten PfÜB nehmen? Also zulasten des Schuldners, oder muss ich die Kosten dann selbst tragen, weil es ja mein Verschulden ist?

Sollte es einen solchen Beitrag bereits geben, wäre ich dankbar für einen Hinweis.

Liebe Grüße
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icerose
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#2

01.07.2016, 18:55

Hallo und erstmal herzlich willkommen hier :wink1

zu deinen Fragen: 1. ja, du musst den Pfüb leider neu beantragen. Er kann nicht geändert werden.
2. Die Kosten für den ersten Pfüb kannst du in den nächsten mit aufnehmen, aber wenn der Schuldner sich dagegen wehrt, dann musst du sie wieder abziehen (weil es ja nicht sein Verschulden ist).
LG
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#3

01.07.2016, 19:32

Ja ja, die Deutsche Bank. Die ist da ganz genau. Also liebe Reno`s: Achtet gerade bei der Deutschen Bank ganz genau auf die Drittschuldnerbezeichnung. Leider darf der Pfüb nicht einfach mal so geändert werden. Nur die Kosten für das Missgeschick würde ich nicht übernehmen - das ist in meinen Augen nichts anders als ein Betrugsversuch. Wenn ich mal Mist baue (passiert doch jedem mal), stehe ich auch dazu.
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#4

04.07.2016, 12:51

Dieser Fehler ist mir leider auch passiert. Den PfÜB musste ich auch neu beantragen. Und gegenüber dem Schuldner haben wir diese Kosten auch nicht geltend gemacht. War ja unser Fehler... :lol:
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#5

04.07.2016, 13:15

zur Ergänzung meines oben stehenden Beitrags: ich hab die Kosten für den ersten Pfüb mit reingenommen, weil der Schuldner in seiner davor abgegebenen VAK nur "Deutsche Bank" angegeben hat. Woher soll ich wissen, welche es jetzt ist?
Seit dem nehme ich schlicht immer beide mit rein, wenn ich´s nicht genau weiß - das wird nicht wesentlich teurer. ;)
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Dany1981
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#6

04.07.2016, 13:44

Huhu,

schau mal hier, vll hilft dir das auch zukünftig weiter:

http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html

da gibt es auch einen Hinweis bei der Dt. Bank wie zu unterscheiden ist.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Ugglani
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#7

05.07.2016, 15:11

Vielen Dank ihr Lieben! Ihr habt mir wirklich weitergeholfen! :wink1
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