ich bin nun frisch ausgelernt und mache manchmal immer noch dusslige Fehler.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Sachverhalt:
Bei einer Kontopfändung gegen die Schuldnerin, habe ich unglücklicherweise den falschen Drittschuldner angegeben. Ich habe die Deutschen Bank AG angegeben, hätte jedoch die Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG angeben müssen. Es kam die Drittschuldnerauskunft zurück, dass ich versuchen sollte, den PfÜB bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG einzureichen.
Nunn stellen sich mir folgende Fragen:
1. Gibt es eine Möglichkeit, den PfÜB im Nachhinein abzuändern (auf den richtigen Drittschuldner), ohne ein zweites Mal die 20,00 EUR PfÜB-Gebühr zu bezahlen? Oder muss ich einen neuen PfÜB erstellen?
2. Wenn ich einen zweiten PfÜB mache, kann ich dann die entstandenen Kosten für den ersten PfÜB mit in den zweiten PfÜB nehmen? Also zulasten des Schuldners, oder muss ich die Kosten dann selbst tragen, weil es ja mein Verschulden ist?
Sollte es einen solchen Beitrag bereits geben, wäre ich dankbar für einen Hinweis.
Liebe Grüße