Zwangsgeld/Zwangshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hühnerhaufen
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#1

30.06.2016, 14:12

Hallo Ihr Lieben,

ich weiß, zu diesem Thema gibt es bereits viele viele Fragen und Antworten, zu meiner Frage konnte ich nichts finden.

Also wir haben bereits 2 x versucht, Zwangsgeld (Schudner soll Unterlagen herausgeben) einzuziehen, erst bei Beantragung der Zwangshaft und wurde das Geld vom Schuldner gezahlt (aber nicht die Unterlagen herausgegeben).
Meine Frage, kann man auch gleich die Zwangshaft beantragen. Man kann ja davon ausgehen, dass es beim 3. Mal auch so laufen wird und die Zeit streicht ins Land ....
Ich meine, mal irgendwo etwas gelesen zu haben, dass so etwas geht, die Voraussetzungen weiß ich leider nicht mehr.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße
Hühnerhaufen
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Cindi
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#2

30.06.2016, 14:18

Vielleicht kann man zunächst unter Hinweis auf die zurückliegenden Zwangsgeldanträge ein ordentlich erhöhtes Zwangsgeld beantragen. Ich würde mit einem Rechtspfleger darüber reden.
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