Drittauskünfte selbst einholen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renofix
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#1

27.06.2016, 19:07

Hallo Ihr Lieben,

kann der Gläubiger mit dem Vollstreckungstitel die Drittauskünfte - hier insbesondere vom Bundeszentralamt für Steuern - einholen oder geht dies nur über den GVZ mittels Vollstreckungsauftrag?

Soweit ich das beim Bundeszentralamt für Steuern gelesen habe, können Kontenabrufersuche nur von den Gemeinden, Finanzbehörden sowie GVZ eingeholt werden. Aber Chef will dies ganz genau wissen und ich frage hier nach Praxiserfahrungen. Hat dies schon mal jemand probiert? Oder wirklich nur über den GVZ?

Vielen lieben Dank!

renofix
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#2

28.06.2016, 07:55

Es geht wirklich nur über den GVZ und nur in Verbindung mit dem ZV-Auftrag und auch nur, wenn der Schuldner diese Auskünfte nicht selbst erteilt hat bzw. aus den von ihm erteilten Auskünften hervorgeht, dass mit einer vollständigen Befriedigung der Gläubigerforderung nach Auswertung dieser Angaben nicht zu rechnen ist. Wenn Dein Chef was Schriftliches braucht, soll er sich mal die Überschrift des § 802l ZPO ansehen = Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (und nicht des Gläubigers). Die Gründe dafür, dass nicht jeder mal eben checken kann, wo sein Nachbar arbeitet oder ein Konto hat, liegen unter anderem im BDSG.
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