Vollstreckung in welches Vermögen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#1

23.06.2016, 12:52

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe Unterlagen übergeben bekommen und habe diese auf Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten hin überprüft. Der Titel in einer Sache ist m. E. nicht gut beantragt worden.

Der Mandant hatte eine GbR mit einer anderen Person. Nach Differenzen haben die sich getrennt und er fordert von der anderen Person ein gegebenes Darlehen zurück. Die damalige Anwältin hat einen Titel gegen

Frau Sowieso
Fern und Altmarkt Gbr
gesetzl. vertr. d. Frau Sowieso

beantragt.

Wenn ich die Szenarien der Beantragung durchspiele, komme ich zu dem Schluss, dass ich einen Titel gegen die GbR habe. NIcht auch gegen die Gesellschafterin. Oder liegt hier ein Titel gegen Gbr und Gesellschafterin vor? Ich hätte das anders beantragt.

Und wenn hier ein Titel gegen die GbR vorliegt, dann kann ich nur in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken. LIegt hier aber ein Titel auch gegen die Gesellschafterin vor, kann ich dann auch in ihr Privatvermögen vollstrecken.

Und wenn ich einen Titel gegen die GbR habe, wovon ich ausgehe, muss ich neu titulieren. :heul

Kann mal jemand schauen bitte, ob ich richtig liege?

Danke

Summer
Zuletzt geändert von Summerof77 am 23.06.2016, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

23.06.2016, 12:58

Ist das so als eine Partei im Titel angegeben?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#3

23.06.2016, 13:00

Ja, nur Gbr vertrt. durch, ein Titel!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

23.06.2016, 13:01

Dann hast Du wirklich nur einen Titel gegen die Gesellschaft. Damit ist die Vollstreckung in das Privatvermögen der Gesellschafter nicht mögich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#5

23.06.2016, 13:02

Danke! Ich finde es schön, wenn ich richtig liege, bin aber nicht begeistert für den Mandanten.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

23.06.2016, 13:08

Ja gut.....ist für ihn nicht toll, aber zum Glück ist es nicht Deine Schuld. ;) Wäre er mal direkt zu Euch gekommen. :pfeif
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Erdbeerliiiebe

#7

24.06.2016, 09:53

Wie sähe denn die parteibenennung aus, wenn man Gbr und Gesellschafter als Schuldner haben möchte?

Im Notariat stelle ich die vollstreckbare Kostenberechnung ja auch auf die Firma aus und in der Klausel steht Firma xy vertreten durch Frau xy. Damit habe ich einen PfüB bekommen und in das Konto vollstreckt. In einem Falle direkt in das Unterkonto der Gesellschafterin :nachdenk
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

24.06.2016, 10:28

Die Parteibenennung ist einfach. Beklagte zu 1) = GbR, Beklagte zu 2) = Gesellschafterin A, Beklagte zu 3) = Gesellschafter B

Mit notariellen Kostenberechnungen kenn ich mich nicht aus. Im normalen Titel muss auf jeden Fall der Gesellschafter gesondert in Anspruch genommen worden sein, um in dessen Privatvermögen vollstrecken zu können.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#9

08.07.2016, 14:38

Im Notariat müsste das auch so aussehen, also wie #8.

Aber ich muss auch noch was fragen:

Jetzt habe ich diesen Titel, mit dem man ja nichts anfangen kann. Ich habe jetzt neuen MB beantragt, habe aber so ein schlimmes Bauchgefühl wegen des Alttitels...Ich kann ja faktisch daraus nicht vollstrecken, aber was fange ich damit an?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

18.07.2016, 12:46

Wenn die GbR nicht mehr existiert, dann kannst Du mit dem Titel nichts anfangen, richtig. Im Zweifel würde ich den Titel an den Mandanten aushändigen mit einer entsprechenden Erläuterung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten