Hallo,
in einer Akte habe ich bereits bezüglich des Versäumnisurteils einen PFÜB beantragt (der Mandant möchte einen Bagger pfänden), da der Mandant wollte, dass schnell die ZV eingeleitet wird.
Nun habe ich mittlerweile den KFB erhalten und auf diesen zahlt der Schuldner natürlich auch nicht.
Wie mache ich es denn jetzt am besten bezüglich des KFB´s? Stelle ich da einen neuen ZV-Auftrag oder kann man da was anderes machen, bisher haben wir auch noch keine Reaktion vom GVZ bzgl. des PFÜB´s erhalten.
Vielen Dank im Voraus!
weiterer ZV-Auftrag?
- AliceImWunderland
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Das VU ist auf Zahlung gerichtet und du pfändest einen Bagger, um ihn zu verwerten und daraus die Forderung aus VU zu begleichen? Ist der Sacheverhalt so? Wenn ja:
Dann solltest du einen Pfüb bezüglich des KFB hinterher schicken, damit die Forderung daraus ebenfalls aus dem Versteigerungserlös getilgt werden kann.
Dann solltest du einen Pfüb bezüglich des KFB hinterher schicken, damit die Forderung daraus ebenfalls aus dem Versteigerungserlös getilgt werden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ja, der Schuldner hat bei unserem Mandanten einen Bagger gekauft und eine Rate nicht bezahlt, deswegen lautet das VU auf Zahlung und wir wollen den Bagger pfänden, wenn er nicht zahlen kann.
Also formuliere ich es im zweiten PFÜB auch so wie im ersten bezüglich des Baggers?
Also formuliere ich es im zweiten PFÜB auch so wie im ersten bezüglich des Baggers?
- Pepples
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Ihr solltet euch vielleicht den Kauf-/Darlehensvertrag nochmal ansehen, ob da ein Eigentumsvorbehalt drin ist, wenn Raten nicht gezahlt werden.RENOCTBLN hat geschrieben:Ja, der Schuldner hat bei unserem Mandanten einen Bagger gekauft und eine Rate nicht bezahlt, deswegen lautet das VU auf Zahlung und wir wollen den Bagger pfänden, wenn er nicht zahlen kann.
Also formuliere ich es im zweiten PFÜB auch so wie im ersten bezüglich des Baggers?
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- AliceImWunderland
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Ja, das wundert mich jetzt auch.
Ich bin bei dem ursprünglichen Sachverhalt davon ausgegangen, dass der Schuldner einen Herausgabeanspruch gegenüber einem Dritten bezüglich des Baggers hat und Ihr diesen Anspruch gepfändet habt.
Ich bin bei dem ursprünglichen Sachverhalt davon ausgegangen, dass der Schuldner einen Herausgabeanspruch gegenüber einem Dritten bezüglich des Baggers hat und Ihr diesen Anspruch gepfändet habt.
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Wofür überhaupt einen PfÜB? Da schickt man den GV los, den Bagger zu pfänden. Was hat das mit einem PfÜB zu tun?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.