weiterer ZV-Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

22.06.2016, 11:27

Hallo,

in einer Akte habe ich bereits bezüglich des Versäumnisurteils einen PFÜB beantragt (der Mandant möchte einen Bagger pfänden), da der Mandant wollte, dass schnell die ZV eingeleitet wird.

Nun habe ich mittlerweile den KFB erhalten und auf diesen zahlt der Schuldner natürlich auch nicht.

Wie mache ich es denn jetzt am besten bezüglich des KFB´s? Stelle ich da einen neuen ZV-Auftrag oder kann man da was anderes machen, bisher haben wir auch noch keine Reaktion vom GVZ bzgl. des PFÜB´s erhalten.

Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

22.06.2016, 11:32

Das VU ist auf Zahlung gerichtet und du pfändest einen Bagger, um ihn zu verwerten und daraus die Forderung aus VU zu begleichen? Ist der Sacheverhalt so? Wenn ja:
Dann solltest du einen Pfüb bezüglich des KFB hinterher schicken, damit die Forderung daraus ebenfalls aus dem Versteigerungserlös getilgt werden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

22.06.2016, 12:11

Ja, der Schuldner hat bei unserem Mandanten einen Bagger gekauft und eine Rate nicht bezahlt, deswegen lautet das VU auf Zahlung und wir wollen den Bagger pfänden, wenn er nicht zahlen kann.

Also formuliere ich es im zweiten PFÜB auch so wie im ersten bezüglich des Baggers?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

22.06.2016, 12:18

RENOCTBLN hat geschrieben:Ja, der Schuldner hat bei unserem Mandanten einen Bagger gekauft und eine Rate nicht bezahlt, deswegen lautet das VU auf Zahlung und wir wollen den Bagger pfänden, wenn er nicht zahlen kann.

Also formuliere ich es im zweiten PFÜB auch so wie im ersten bezüglich des Baggers?
:nachdenk Ihr solltet euch vielleicht den Kauf-/Darlehensvertrag nochmal ansehen, ob da ein Eigentumsvorbehalt drin ist, wenn Raten nicht gezahlt werden. ;)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8175
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

22.06.2016, 12:18

Du kannst doch mit dem Pfüb nicht den Bagger pfänden :kopfkratz
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

22.06.2016, 12:42

Ja, das wundert mich jetzt auch. :kopfkratz
Ich bin bei dem ursprünglichen Sachverhalt davon ausgegangen, dass der Schuldner einen Herausgabeanspruch gegenüber einem Dritten bezüglich des Baggers hat und Ihr diesen Anspruch gepfändet habt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

22.06.2016, 12:51

Wofür überhaupt einen PfÜB? Da schickt man den GV los, den Bagger zu pfänden. Was hat das mit einem PfÜB zu tun? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

22.06.2016, 13:16

Ja, Entschuldigung. Wir haben keinen PFÜB gemacht sondern den Vollstreckungsauftrag an den GVZ bzgl. des Baggers.
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#9

22.06.2016, 14:21

Und wie mache ich es nun am besten mit der Vollstreckung des KFB?
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#10

22.06.2016, 14:32

Einfach quasi nochmal einen neuen (gleichen) ZV-Auftrag rausschicken. Siehe auch Beitrag von Alice in #2
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Antworten