Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

02.08.2007, 15:34

Hallo!

Habe ein kleines Problem mit einem Schuldner. Dieser gibt in seinem Vermögensverzeichnis an, dass er drei Zimmer angemietet hat und diese an Damen des horizontalen Gewerbes für jeweils immer einen Monat vermietet. Die bürgerlichen Namen sind ihm nicht bekannt, sondern nur die "Künstlernamen". Die Frauen kommen aus Polen und ausschließlich in der Woche nur hier, um ihrem Gewerbe nachzukommen. :lol: Ein Untervermieterwechsel erfolgt nach seinen Angaben monatlich.

Anscheinend verdient er damit wahnsinnig gut, da er jetzt einen Audi A6 hat. Allerdings läuft dieser auf Papa :evil:

Konto hat er nicht - die Mietzahlungen bekommt er so zwischendurch von den Frauen. Was kann man da machen???
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icerose
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#2

02.08.2007, 15:39

den GVZ nochmal hinschicken mit der Bitte (Auftrag), die Einkünfte genauer zu erfragen.
Ich hatte letztens einen, der zahlt 500,00€ Unterhalt ohne einen Euro Einkommen. Da hab ich´s so gemacht, wie oben beschrieben.

Wer vermietet denn da unter???
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Gast

#3

02.08.2007, 15:47

Erstaunlich, wie schlau und dreißt die Schuldner immer mehr werden....

Ich denke, da kann man nur gucken zu.....Mir fällt leider nichts weiter ein. Nur so, wie icerose schon geschrieben hat. Wird aber auch nichts bringen.
StineP

#4

02.08.2007, 15:48

Oh man, sowas ist wirklich richtig mies.

Vielleicht mal GV hinschicken und TAschenpfändung machen lassen. Vielleicht am Wochenende.
lilibe
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#5

02.08.2007, 15:51

Hätte jetzt auch an Taschenpfändung gedacht. Am besten dann ja zum Anfang des Monats und in der Woche, da die Damen ja nur in der Woche da sind. Einen Versuch ist es wert.
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Monte
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#6

03.08.2007, 06:17

Schon mal daran gedacht, ob er das "Gewerbe " auch angemeldet hat?Evtl. könnte man ja ein Strafverfahren wg. Schwarzarbeit anzeigen?! Ansonsten würde ich den anderen auch zustimmen: Taschenpfändung. Man kann den GV ja auch beauftragen, Wertpapiere zu pfänden. Und außerdem fällt mir da grade noch n Zahlungsverbot ein. Wieso stellt ihr das nciht an die "Vergnügungsdamen" zu und die Zahlen dann die Miete nur noch an euch?Ist doch quasi wie eine Gehaltspfändung eures Schuldners.... würde ich zumindest meinen. Aber einen Fall aus dem Bordsteinschwalbenmillieu? (schreibt man so????) hatte ich bisher auch noch nie.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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Monte
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#7

03.08.2007, 06:18

Viellicht kannst du ja auch mal ganz lieb bitte bitte bei eurem GV machen und dir ein paar Tips von ihm holen, was er vorschlagen würde, um an die Kohle zu kommen
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StineP

#8

03.08.2007, 07:40

Bitte die Einträge editieren, wenn was zuzufügen ist, Monte...

Ein Gewerbe wird er wohl kaum angemeldet haben, wenn er die Einnahmen der Damen als Mieteinnahmen bezeichnet.
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blackcat
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#9

03.08.2007, 08:39

Wenn er aber selber die drei Zimmer angemietet hat, hat er ja vielleicht eine Kaution hinterlegt?
StineP

#10

03.08.2007, 09:07

Die zu pfänden, wäre auch eine gute Idee, da hast du recht!
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