Verjährung Zwangsgeldbeschluss + Auskunftstitel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maggy26
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#1

21.06.2016, 11:22

Hallo,

kann mir jemand sagen, wann ein Zwangsgeldbeschluss verjährt und ein Auskunftstitel?

Die Auskunft wurde vom Schuldner nicht erteilt, daher wurde Antrag nach § 888 ZPO gestellt. Die Vollstreckung des Zwangsgeldes konnte bisher nicht durchgeführt werden, da der Schuldner andauernd seinen Wohnsitz wechselt bzw. seinen tatsächlichen Aufenthaltsort verschleiert.

Danke im Voraus.

Maggy26
Ernie

#2

21.06.2016, 12:50

Maggy26 hat geschrieben:Auskunftstitel
gerichtlich titulierte Ansprüche verjähren nach 30 Jahren
Maggy26
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#3

22.06.2016, 08:59

Auch die vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses?
Fällt das nicht unter öffentliche Forderungen?
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